Rechte und Pflichten von Azubis, Teil 1: Was im Vertrag geregelt und in der Probezeit beachtet werden muss

Hamburg. Was soll ich anziehen? Wo und mit wem verbringe ich die Mittagspause? Darf ich das Handy eingeschaltet lassen? Muss ich Kaffee kochen?

Jugendliche, die in diesen Wochen mit ihrer Berufsausbildung beginnen, haben viele Fragen. Plötzlich ist man der oder die "Neue" in einem unbekannten Umfeld. Und hat ganz andere Aufgaben, Pflichten und Rechte als in der vertrauten Schule. Wichtige Aspekte beim Start in die Ausbildung stellen wir an diesem und am kommenden Wochenende an dieser Stelle vor.

Wichtig beim Vertrag: "Grundsätzlich müssen der Azubi und der Ausbildungsbetrieb den Ausbildungsvertrag vor Beginn der Lehre unterzeichnen", erklärt Torsten Liedtke, Referent für Berufsbildung bei der Handelskammer Hamburg: "Ist der Azubi noch nicht volljährig, müssen zusätzlich noch die Eltern unterschreiben."

Der Ausbildungsvertrag soll folgende Punkte regeln: Er muss Ziel und Gliederung der Ausbildung und den angestrebten Beruf benennen. Dazu kommen Start, Dauer und Ort der Lehre sowie die tägliche Arbeitszeit. Enthalten muss das Dokument darüber hinaus die Teile der Ausbildung, die der Unterricht an einer Berufsschule vermitteln soll. Nicht zuletzt sind auch die Länge der Probezeit, die Vergütung, die Zahl der Urlaubstage und Fragen zur Kündigung sowie Tarif- und Betriebsvereinbarungen darin festgehalten.

Auch bei Insolvenz gibt es besonderen Kündigungsschutz für Azubis

Von Kurzarbeit sind Auszubildende grundsätzlich ausgenommen; sie haben auch keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Geht eine Firma in die Insolvenz, kann sie ihren Nachwuchs nicht einfach entlassen. Nur wenn der Ausbildungsbetrieb völlig stillgelegt wird, besteht ein besonderes Kündigungsrecht durch den Insolvenzverwalter.

Auszubildende müssen den Anweisungen ihres Ausbilders Folge leisten, sind also weisungsgebunden. Das gilt aber nur insoweit, wie diese Anweisungen dem Ausbildungsziel entsprechen. Wenn Mediengestalter-Azubis das Büro putzen, für den Chef die Anzüge aus der Reinigung holen oder auf die Kinder der Kollegen aufpassen sollen, ist das nicht korrekt. Während der Lehre dürfen Jugendliche nur Aufgaben übernehmen, die dem vereinbarten Inhalt der Ausbildung entsprechen. Werden sie für ausbildungsferne Aufgaben herangezogen, haben Azubis das Recht, solche Tätigkeiten abzulehnen.

Allerdings ist dabei Taktgefühl gefragt. Wer als Azubi das Ausfegen der Werkstatt oder das Kaffeekochen verweigert, macht sich bei den Kollegen und beim Ausbilder schnell unbeliebt. Gerade die Probezeit gleiche oft einem Casting, sagt Ingrid Ute Ehlers, Expertin für soziale Spielregeln im Beruf: "Es gibt oft mehrere Azubis im Betrieb, deren Auftreten verglichen wird. Die Ausbilder prüfen Lernfortschritte, Motivation und Teamfähigkeit."

Pluspunkte sammelt natürlich, wer sich gut zu benehmen weiß. Der erste Eindruck ist entscheidend. "Pünktlich sein, sich höflich mit Vor- und Nachnamen vorstellen, all diese Dinge sind entscheidend für den Erfolg in der Ausbildung", sagt Lisa Jacobs, Geschäftsführerin der Volkshochschule Kaltenkirchen und Expertin für Berufsorientierung. "Jeder Azubi repräsentiert das Unternehmen nach außen. Pubertäres Verhalten oder unpassende Kleidung zeigen, dass man weder sich noch andere ernst nimmt." Übrigens gilt fürs Handy: Nicht während der Arbeitszeit benutzen, dafür gibt es Pausen. Und vom Firmentelefon sollten keine Gespräche mit Freunden geführt werden.

Lesen Sie am kommenden Wochenende: Welche Versicherungen brauchen Azubis?