Es besteht die Möglichkeit, eine Ausbildung zu verkürzen. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab: Wer älter als 21 Jahre ist, ein Abitur oder eine Berufsausbildung hat, darf die Ausbildungszeit um ein Jahr verkürzen. Wer die Realschule abgeschlossen hat, kann die reguläre Zeit um sechs Monate reduzieren. Wichtig ist, dass die Kürzung vor Beginn der Ausbildung vereinbart wird.

Wenn der Auszubildende durch besonders gute Leistung auffällt, kann ein Antrag auf Verkürzung auch nachträglich gestellt werden. Dieser muss ein Jahr vor Ausbildungsende eingereicht werden.