Als Betriebsgeheimnisse gelten im Arbeitsrecht Tatsachen, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb stehen, nur einem engen Personenkreis bekannt und nach dem bekundeten Willen des Betriebsinhabers geheim zu halten sind. Egal, ob sie mündlich oder schriftlich mitgeteilt werden. In der Regel geht es dabei um Betriebsabläufe, Kalkulationen, Insiderwissen und Bezahlung. In den meisten Arbeitsverträgen wird das mit einer Klausel festgehalten, die den Mitarbeiter zum Stillschweigen über seinen Arbeitsvertrag und sein Gehalt verpflichtet.

Muss man sich im Berufsalltag jeden Satz und jede Handlung gleich dreimal überlegen? Gibt man Betriebsgeheimnisse weiter, wenn man mal Dampf ablässt und in der Kantine tratscht? Nicht immer. Die Äußerung "Mein Chef ist doof" oder "Wir sind ein Sauladen" fällt unter die freie Meinungsäußerung. Bei schlimmeren Bezeichnungen könnte es aber als Beleidigung gelten.

Heikel wird's, wenn Arbeitnehmer konkrete Beispiele in Umlauf bringen: Etwa, dass der Abteilungsleiter unangenehme Akten in der Schublade vergammeln lässt, die Kollegin den ganzen Tag im Internet surft und die Firma überhaupt ständig ihre Haftungsprozesse verliert. Je konkreter, desto gefährlicher - und zwar für den, der's erzählt. (reg)