Kehl (dpa/tmn). Wer regelmäßig seine Kontoaktivitäten überprüft, behält einen besseren Überblick über Ein- und Ausgänge. Gibt es auffällige Abbuchungen, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher schnell aktiv werden.

Wird das Konto belastet, steckt dahinter in der Regel eine Kartenzahlung oder ein erteiltes Lastschriftmandat. Doch nicht jede Kontoabbuchung ist rechtmäßig. Beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) häufen sich Fälle unbekannter Kontoabbuchungen mithilfe ausgespähter Daten - auch durch ausländische Firmen.

Manchmal handele es sich dabei um einmalige, geringfügige Belastungen. Manchmal steigerten sich die Belastungen des Kontos aber auch - etwa von anfänglich 1,95 Euro auf bis zu 70 Euro, so das EVZ. Folgende Tipps geben die Verbraucherschützer, um sich gegen die Betrugsmasche zu wehren:

  • Prüfen Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge, mindestens im Abstand von 14 Tagen.
  • Vermuten Sie missbräuchliche Kontoaktivitäten, wenden Sie sich an Ihre Bank. Unter Umständen müssen Konto und Karte gesperrt werden.
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
  • Unrechtmäßige Kreditkartenabbuchungen lassen sich mit dem sogenannten Chargeback rückbuchen. Kontaktieren Sie hierfür Ihre Bank. Wichtig: Für das Chargeback muss ein schriftlicher Klärungsversuch mit der Firma nachgewiesen werden können.
  • Lehnt die Bank das Chargeback-Verfahren ab oder gibt es einen anderen Streitfall, kann eine Schlichtungsstelle helfen. Welche im Einzelfall zuständig ist, können Sie der Webseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleitungen entnehmen. Für ausländische Banken ist das FIN-NET zuständig.
  • Bei Problemen mit Unternehmen aus einem EU-Land, Island oder Norwegen hilft das EVZ kostenlos.