Düsseldorf (dpa/tmn). Die Antragstellung ist zwar noch nicht möglich, aber die Vorbereitungen laufen: Ob einem Härtefallhilfen zustehen, und wenn ja in welcher Höhe, lässt sich jetzt schon im Internet ausrechnen.

Nicht nur Gas- und Fernwärmepreise sind im vergangenen Jahr kräftig gestiegen, auch andere Brennstoffe haben sich deutlich verteuert.

Deshalb sollen bald auch Verbraucherinnen und Verbraucher entlastet werden, die mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Koks und Kohle heizen. Darauf haben sich Bund und Länder verständigt.

Menge und Einkaufspreis eingeben

Wie hoch die Entlastung im Einzelfall ausfällt, können Betroffene schon jetzt mithilfe eines Online-Rechners der Verbraucherzentrale NRW prüfen. Dort müssen sie eingeben, welchen Brennstoff sie nutzen und wie viel davon sie im vergangenen Jahr zu welchem Preis gekauft haben.

Die Anwendung rechnet dann auf der Grundlage der nun festgelegten Referenzwerte automatisch aus, ob ein Erstattungsanspruch besteht und wie hoch dieser mutmaßlich ausfallen wird, teilt die Verbraucherzentrale mit.

Antrag soll bald möglich sein

Die Erstattung, die Betroffene bald bei einer Behörde in ihrem jeweiligen Bundesland beantragen können sollen, ist auf maximal 2000 Euro pro Haushalt begrenzt.

Ein Antrag auf die sogenannten Härtefallhilfen soll bis zum 20. Oktober 2023 gestellt werden können. Das soll überwiegend online erfolgen, Ausnahmen sollen aber möglich sein. Voraussetzung für eine Erstattung sind entsprechende Nachweise wie Rechnungen, Kontoauszüge oder andere Zahlungsbelege.