Berlin (dpa/tmn). Wer sein Geld bei einer europäischen Bank anlegt, dessen Guthaben sind in der Regel über die Einlagensicherung geschützt. Nur wie kommt man an die Entschädigung, wenn das Finanzinstitut bankrottgeht?

Wenn die Bank pleitegeht, bei der das eigene Ersparte liegt, bekommen viele Kundinnen und Kunden verständlicherweise erst mal einen Schreck. So dürfte es auch im Fall der insolventen North Channel Bank mit Sitz in Mainz gewesen sein. Doch der größte Teil der Kunden dürfte Glück haben.

Denn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat den Entschädigungsfall gemäß Einlagensicherungsgesetz festgestellt. Das bedeutet: Weil die Bank selbst nicht mehr dazu in der Lage ist, die Kundenguthaben auszubezahlen, entschädigen staatliche und freiwillige Einlagensicherung der Banken die Kunden.

Mit der staatlichen Einlagensicherung seien die Guthaben von Giro-, Tages- und Festgeldkonten sowie auf den Namen lautende Sparbriefe von bis zu 100 000 Euro je Einleger geschützt, sagt Thomas Schlüter vom Bundesverband deutscher Banken.

In Ausnahmefällen sind sogar bis zu 500 000 Euro geschützt, wenn die Einzahlung mit einem bestimmten Lebensereignis zusammenhing und nicht mehr als sechs Monate zurückliegt. Das kann etwa der Verkauf einer privat genutzten Immobilie, Scheidung, Ruhestand oder Kündigung des Arbeitsverhältnisses sein.

Entschädigung erfolgt innerhalb weniger Tage

Wer mehr Guthaben bei der Bank hatte, muss nicht verzagen. Denn über die staatliche Sicherung hinaus schützen freiwillige Einlagensicherungsfonds privater oder öffentlicher Banken ihre Kunden. In diesem Fall ist der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken zuständig. Damit sind Guthaben von bis zu 3,268 Millionen Euro pro Einleger abgesichert.

Betroffene Kundinnen und Kunden brauchen für die Auszahlung der Entschädigung vorerst nichts zu unternehmen. „Sie werden von uns angeschrieben“, sagt Thomas Schlüter. Angeschriebene müssen dann lediglich darauf reagieren und eine Kontoverbindung angeben, an die die Entschädigung überwiesen werden soll.

Die Adressen und Guthaben bekommt der Bankenverband, der die gesetzliche und freiwillige Entschädigung aus einer Hand leistet, in diesem Fall von der North Channel Bank mitgeteilt.

Nach der Rückmeldung erfolgt die Entschädigung laut Schlüter relativ zügig. Die Beträge zur Entschädigung stehen demnach innerhalb von sieben Werktagen bereit.

Insolvenz hat wenig Auswirkung auf Depot und Schulden

„Insgesamt werden wir einen Betrag von rund 63 Millionen entschädigen“, sagt Schlüter. Davon werden etwa 17 Millionen von der gesetzlichen Einlagensicherung getragen, die restlichen 46 Millionen kommen aus dem Einlagensicherungsfonds des Bankenverbands.

Wer sein Guthaben in einem Wertpapierdepot hat, das von der North Channel Bank verwaltet wurde, wird nicht entschädigt. Das Geld ist in der Regel aber auch nicht weg. Das Depot kann im Normalfall problemlos zu einer anderen Bank umziehen.

Wer Schulden bei der North Channel Bank hat, etwa weil das Konto überzogen war, muss diese trotz der Insolvenz begleichen. Die Forderungen der Bank fallen unter die Insolvenzmasse und unterliegen der Verwaltung des Insolvenzverwalters.