Berlin (dpa/tmn). Wer sein Kapital gewinnbringend anlegt, muss auf die erzielten Erträge Abgeltungsteuer bezahlen. Der übliche Satz beträgt 25 Prozent, für Geringverdiener kann er unter Umständen niedriger ausfallen.

Zinsen, Dividende, realisierte Kursgewinne: Für Einkünfte aus Kapitalvermögen müssen 25 Prozent Abgeltungsteuer abgeführt werden. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer kommen obendrauf. Banken müssen die Steuer direkt einbehalten und abführen. Es sei denn, der Kunde hat einen Freistellungsauftrag eingerichtet.

Denn aktuell gilt auf Einkünfte aus Kapitalerträgen ein Freibetrag von 801 Euro. Wer einen Freistellungsauftrag bei seiner Bank gestellt hat, bekommt Erträge bis zu dieser Grenze steuerfrei ausbezahlt. Gewinne, die darüber hinausgehen, werden mit dem üblichen Abgeltungsteuersatz versteuert. Der Freibetrag von 801 Euro kann auch auf mehrere Banken aufgeteilt werden.

Höhe der Steuer ergibt sich aus der Steuererklärung

Achtung: «Liegt der persönliche Einkommensteuersatz unter 25 Prozent, kann die zu viel gezahlte Abgeltungsteuer vom Finanzamt zurückfordert werden», sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Denn dann werden die Erträge mit dem niedrigeren persönlichen Steuersatz versteuert, nicht mit der 25-prozentigen Abgeltungsteuer.

Um die Höhe der Steuer auf Kapitalerträge zu überprüfen, müssen Steuerzahler in ihrer Steuererklärung die Anlage KAP ausfüllen. Dort tragen sie die Daten aus der Steuerbescheinigung der Bank ein.