Regenstauf. Wer ein geringes Einkommen hat und beruflich weite Strecken fährt, kann für das Jahr 2021 die Mobilitätsprämie beantragen. Was Pendler über den Steuerbonus wissen müssen.

Besonders Fernpendler mit niedrigem Einkommen können nun steuerlich profitieren. Denn unter bestimmten Voraussetzungen können Pendler nun die Mobilitätsprämie für das Jahr 2021 beantragen. Darauf macht die Lohnsteuerhilfe Bayern aufmerksam.

Dafür muss das zu versteuernde Einkommen unter dem jährlichen Grundfreibetrag von 9744 Euro liegen. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren muss es unter dem doppelten Grundfreibetrag von 19488 Euro liegen - auch, wenn sie die Mobilitätsprämie einzeln beantragen.

Eine weitere Voraussetzung ist: die Fahrtkosten müssen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1000 Euro überschreiten. Und der einfache Arbeitsweg muss mehr als 20 Kilometer lang sein.

Grob gesagt, erhalten Pendler dann für jeden weiteren Kilometer 14 Prozent der erhöhten Pendlerpauschale – also 4,9 Cent. Die Berechnung ist zwar etwas komplizierter. Wer aber die Voraussetzungen erfüllt, kann den Antrag auf die Mobilitätsprämie mit seinen Steuerunterlagen beim Fiskus einreichen. Für das Steuerjahr 2021 ist dies ab sofort und spätestens bis Ende des Jahres 2025 möglich.

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