Mainz. Immer wieder versuchen unseriöse Firmen, Kunden mit Verkaufsmaschen an Haustür oder Telefon zu überrumpeln. Tipps wie man von voreilig geschlossenen Verträgen zurücktritt.

Das Angebot scheint verlockend, und dann ist es schnell passiert: Man fällt auf eine Verkaufsmasche am Telefon oder ein überraschendes Verkaufsgespräch an der Haustür herein. Wer den Vertragsabschluss bereut, kann diesen innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Dieses Recht bestehe bei Fernabsatzgeschäften und bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen zustande gekommen sind, informiert die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Rechtsgrundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

In der Region Wörrstadt (Landkreis Alzey-Worms) bewerben derzeit laut der Verbraucherzentrale unseriöse Firmen am Telefon Fotovoltaikanlagen und bieten Vor-Ort-Beratungsgespräche an. Dabei abgefragt würden auch persönliche Daten. Die Verbraucherschützer raten in solchen Fällen dazu, Verkäufer abzuwimmeln.

Im Zweifel rechtlich beraten lassen

Investitionen von mehreren Tausend Euro sollten gut durchdacht und nach umfassender Information getätigt werden, sagte Fabian Fehrenbach, Referent Energierecht. Kommt es dennoch zum später bereuten Vertragsabschluss, sollte der Widerruf am besten nachweisbar erfolgen, also per Posteinschreiben oder Fax mit Sendebericht, ergänzte eine Sprecherin.

Die 14-Tages-Frist beginne nur zu laufen, wenn der Anbieter über das Widerrufsrecht fehlerfrei und eindeutig belehrt habe. Ansonsten verlängere sie sich um ein Jahr, so die Sprecherin. Im Zweifel lasse man den Vertrag am besten von einem Rechtsexperten prüfen. Eine telefonische Erstberatung bietet auch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz unter 0800 60 75 600 an.

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