Frankfurt/Main. Können Mieter ihre Wohnung nutzen, wie sie wollen? Grundsätzlich schon. Aber es gibt Grenzen - zum Beispiel beim Thema Untervermietung. Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert eine Kündigung.

Grundsätzlich gilt: Wer seine Wohnung untervermieten will, muss den Vermieter um Erlaubnis bitten. Das gilt auch für die vorübergehende Untervermietung an Touristen, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Hessen. Fragen Mieterinnen und Mieter nicht, riskieren sie die fristlose Kündigung.

So entschied etwa das Landgericht Berlin, dass eine Kündigung gerechtfertigt ist, wenn ein Zimmer der Wohnung trotz vorheriger Abmahnung an Reisende vermietet wird (Az.: 63 S 309/19).

Eine Ausnahme gib es aber: Die Erlaubnis zur Untervermietung wurde bereits im Mietvertrag ausdrücklich gegeben.

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