Neustadt a.d. Weinstraße. Beschäftigte können einen steuerfreien Corona-Bonus bekommen. Die Maßnahme wurde jetzt sogar noch einmal verlängert. Der Höchstbetrag bleibt allerdings gleich.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können maximal 1500 Euro als steuerfreien Corona-Bonus von ihrem Arbeitgeber erhalten. Die gute Nachricht: Das gilt jetzt bis zum 31. März 2022, erklärt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH). Bisher war die Regelung zum Corona-Bonus bis 30. Juni 2021 befristet.

Es bleibt aber bei der Höchstgrenze von 1500 Euro. Das heißt: Wer im Jahr 2020 bereits 1500 Euro als Corona-Bonus von seinem Arbeitgeber erhalten hat, kann 2021 oder 2022 nicht nochmals eine steuerfreie Auszahlung bekommen.

Hat ein Unternehmen seinen Beschäftigten 2020 einen Corona-Bonus von 1000 Euro gezahlt, kann jetzt bis zum 31. März 2022 nochmals ein Bonus von 500 Euro gewährt werden. Wurde 2020 kein Corona-Bonus gewährt, darf bis 31. März 2022 der Höchstbetrag ausgeschöpft werden. Wird der Bonus als Sachzuwendung geleistet, sollte der Arbeitnehmer den Zeitpunkt des Empfangs schriftlich bestätigen.

Wichtig zu wissen: Wer zwei oder mehr Dienstverhältnisse bei jeweils einem anderen Arbeitgeber hat, darf den Corona-Bonus von bis zu 1500 Euro für jedes Dienstverhältnis erhalten, auch innerhalb eines Kalenderjahres.

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