Hamburg. Der Frühling ist da, der Grill kann angezündet werden. Wer auch mal für Freunde am Feuer steht, sollte eine private Haftpflichtpolice haben. Die kann im Zweifel vor hohen Forderungen schützen.

Wenn es ums Grillen geht, denken wohl die wenigsten sofort an Versicherungen. Doch das Grillvergnügen birgt ein hohes Unfallpotenzial. Damit mögliche Schäden nicht zu einem finanziellen Fiasko führen, ist mindestens eine private Haftpflichtversicherung sinnvoll, rät der Bund der Versicherten (BdV).

Sie greift, wenn eine versicherte Person einer anderen Person Schaden zufügt. Hier lohnt sich eine Versicherungssumme von mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Wer schon länger eine Privathaftpflichtversicherung hat, kann sich bei Gelegenheit auch mal nach einer neuen umschauen. Denn laut Stiftung Warentest sind neue Policen oft besser und günstiger als alte - meist lohnt ein Wechsel.

Kommt es beim Grillen tatsächlich zum Schaden, muss die Meldung laut BdV unverzüglich und ausführlich erfolgen. Daher sollten alle am Grillunfall beteiligten Personen und in Mitleidenschaft gezogenen Gegenstände fein säuberlich notiert und dem Versicherer mitgeteilt werden. Dieser wird im Anschluss die Geschädigten kontaktieren und mit Unterstützung von Brandermittlern und Gutachtern versuchen, die Schuldfrage zu klären.

© dpa-infocom, dpa:210427-99-376604/2