Räumen oder absperren
Tauwetter: Eigentümer müssen auf Dachlawinen achten

Rutscht der Schnee vom Dach, können Passanten zu Schaden kommen. Hauseigentümer haften, wenn sie ihre Verkehrssicherungspflicht nicht beachten.
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Erst Schneemassen, jetzt Tauwetter - Eigentümer müssen an ihre Verkehrssicherungspflicht denken. Die erstreckt sich im Winter nicht nur auf Gehwege. Auch vor Dachlawinen müssen sie Dritte schützen.