Erfurt. Wurde am Black Friday ein neues Hightech-Gerät ergattert, muss das alte weichen. Doch wohin damit? Wo Verbraucher ihren Elektroschrott loswerden.

Ob Hi-Fi-Anlage oder Kühlschrank: Händler sind verpflichtet, ausgediente Elektrogeräte unentgeltlich zurückzunehmen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Thüringen hin. Die Rücknahmepflicht gilt für Händler mit über 400 Quadratmetern Verkaufsfläche oder Versand- und Lagerfläche für Elektrowaren.

Geht es um ein Kleingerät mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern, können Verbraucher dieses sogar dann bei einem Händler vor Ort abgeben, wenn sie es einst nicht dort erworben haben. Auch der Kauf eines neuen Geräts ist dann keine Voraussetzung.

Alte gegen neue Ware

Geht es dagegen um das Format von Waschmaschinen oder Kühlschränken, muss ein Händler das Gerät nur abnehmen, wenn der Kunde ein neues Produkt derselben Art bei ihm kauft. Wird die neue Ware geliefert, kann das Altgerät gleich mitgenommen werden. Beim Abschluss des Kaufvertrags sollte man den Händler darüber informieren.

Online-Händler sind grundsätzlich ebenfalls in der Pflicht. Sie können aber entscheiden, welche Form der Rücknahme sie anbieten. Möglich ist zum Beispiel, die Altware kostenlos zu versenden oder sie bei Anlieferung der Neuware mitzunehmen.

Ab zur Sammelstelle

Es kann aber auch sein, dass der Kunde seinen Elektroschrott bei einer Sammelstelle in zumutbarer Entfernung abgeben muss. Online-Käufer sollten das vor allem bei Großgeräten im Blick haben.

Auch Kommunen haben solche Sammelstellen. Bei Recyclinghöfen können Privatverbraucher alle Altgeräte kostenlos abgeben. Für eine Abholung zu Hause können dagegen Gebühren anfallen.

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