Düsseldorf. Kostenlose Girokonten gibt es immer seltener. Ihre Konditionen unterscheiden sich oft stark. Erfüllen Kunden bestimmte Bedingungen nicht, können teils hohe Gebühren anfallen, zeigt ein Vergleich.

Oft ist ein kostenloses Girokonto mit der Bedingung verknüpft, dass auf dem Konto regelmäßig ein bestimmter Geldbetrag eingeht. Halten sich Kunden nicht daran, können hohe Gebühren anfallen, zeigt eine Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW.

Bei zehn Banken fragten die Verbraucherschützer nach: Wie viel Geld muss monatlich eingehen? Welche Strafen fallen andernfalls an? Und woher muss der Betrag stammen?

Bedingungen und Strafen nicht einheitlich

Die Unterschiede waren groß: So reichte die Spanne bei dem Mindestgeldeingang von 600 Euro bis rund 3000 Euro. Auch die Strafgebühren waren nicht einheitlich hoch - hielten Kunden sich nicht an die Bedingungen mussten sie je nach Anbieter zwischen 3 und fast 11 Euro pro Monat zahlen.

Bei einer Bank konnten Kunden alternativ auch zu einem einfachen Online-Konto wechseln - dafür kassierte die Bank jedoch 1,90 Euro pro Monat. Bei einer anderen Bank mussten Kunden einen höheren Dispozins hinnehmen. Dieser stieg dann von 6,74 auf 7,34 Prozent.

Voraussetzungen unterscheiden sich

Auch bei der Frage nach der Quelle des Geldes, waren die Forderungen der Banken nicht einheitlich: Zum Teil akzeptierten sie nur Gehalts- oder Rentenzahlungen. Bei anderen Banken zählten auch Lohnersatzleistungen wie Kranken- und Arbeitslosengeld. Manche Anbieter interessierte die Herkunft des Geldes überhaupt nicht.

Fazit: Insgesamt mangelte es aus Sicht der Verbraucherschützer bei den Einzelbedingungen an Transparenz. Für Verbraucher sei dies verwirrend - zum Teil mit unangenehmen Folgen.

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