Königswinter. Für eine Leichenschau rechnen Ärzte unterschiedlich hohe Beträge ab. Angehörige von Verstorbenen sollten genau auf die einzelnen Rechnungsposten achten, empfehlen Verbraucherschützer.

Auch wenn das in einem Moment der Trauer oft schwer fällt: Angehörige eines Verstorbenen sollten sich die in der Leichenschau-Abrechnung genannten einzelnen Posten genau anschauen. Denn nach Angaben der Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas gibt es öfter Probleme mit zu hohen Rechnungen.

Seit Anfang 2020 gelten den Verbraucherschützern zufolge für die Abrechnung einer Leichenschau höhere Gebührensätze. Doch gerade bei der genannten Untersuchungsdauer könne es Unregelmäßigkeiten geben.

Zeitaufwand genau überprüfen

Laut der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) können für eine eingehende Leichenschau inklusive Ausstellen des Totenscheins 165,77 Euro berechnet werden. Die Leichenschau muss dafür aber mindestens 40 Minuten lang gedauert haben. Bei einem kürzeren zeitlichen Aufwand sind laut GOÄ nur 99,46 Euro angemessen.

Extra abrechnen dürfen Ärzte außerdem ein Wegegeld und verschiedene Zuschläge, so dass sich am Ende ein Kostenrahmen zwischen 103 und 265 Euro ergebe. Neben Dauer und Umfang der Leichenschau können dabei auch die Todesumstände, Uhrzeit und Wochentag sowie Entfernung der Arztpraxis als Kostenfaktoren einfließen, erklären die Experten.

Ein oft zusätzlich berechneter "Erschwerniszuschlag" dürfe hingegen nur dann erhoben werden, wenn aus besonderen Umständen ein zeitlicher Mehraufwand von mindestens zehn Minuten entstanden ist, erklärt die Verbraucherinitiative. Sie rät daher dazu, den in der Rechnung angegebenen Zeitaufwand mit dem tatsächlichen genau abzugleichen.

Ein Verzicht auf die Leichenschau ist nicht möglich, denn erst danach darf bestattet werden. Die Kosten müssen die Angehörigen tragen.

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