Berlin. Ohne Strom und Gas geht nichts. Die Kosten für den Energieverbrauch können ins Geld gehen. Wer vergleicht und rechnet, kann aber durchaus sparen. Der Anbieterwechsel ist nicht kompliziert.

Energiekosten sind ein fester Bestandteil der monatlichen Ausgaben. Die regelmäßigen Kosten für Strom und Gas können das Haushaltsbudget durchaus belasten. Die gute Nachricht: Verbraucher können ihren Anbieter relativ einfach wechseln. Vier wichtige Fragen:

Welche Fristen gibt es?

Wer noch nie den Anbieter und Tarif gewechselt hat, ist in der Grundversorgung, erklärt die Stiftung Warentest. In diesem Fall kann dem Strom- oder Gasanbieter mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Alle anderen müssen in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) schauen, welche Kündigungsfrist gilt. Ausnahme: Bei einer Preiserhöhung gibt es ein Sonderkündigungsrecht.

Wo gibt es einen guten Überblick?

Einen neuen Anbieter können Verbraucher zum Beispiel mit Hilfe von Vergleichsportalen wie Check24 , Toptarif oder Stromauskunft suchen. Die Verbraucher müssen online ihren Verbrauch und ihre Postleitzahl eingeben und bekommen eine Liste mit möglichen Anbietern und Preisen. Dabei sollten die Voreinstellungen an die eigenen Bedürfnisse angepasst werden. Die Liste enthält oft auch Werbeanzeigen, die herausgefiltert werden sollten.

Was sagen andere Kunden?

Nicht allein der Preis sollte bei der Wahl des neuen Energieversorgers ausschlaggebend sein. Manche günstigen Anbieter fallen unangenehm auf . Hilfreich kann es daher sein, auch Kundenbewertungen zu lesen. Diese geben Hinweise, wie zufrieden Kunden mit ihrem Anbieter sind.

Wie funktioniert die Kündigung?

Wenn der richtige Anbieter gefunden ist, können Kunden ihn einfach mit der Strom- oder Gaslieferung beauftragen. Der neue Anbieter übernimmt meist auch die Kündigung beim Altanbieter. Wer aufgrund einer Preiserhöhung kündigt, sollte es aber besser selbst machen. So kann man sicher sein, die Kündigungsfristen einzuhalten.

Erschweren Datenbanken den Wechsel?

Verbraucherschützer kritisieren Pläne von Wirtschaftsauskunfteien für Datenbanken über Kunden von Strom- und Gasversorgern. Die Unternehmen könnten die Vertragsangaben nutzen, um Kunden abzulehnen, die häufig den Lieferanten wechselten, um sich günstige Preise zu sichern, sagte Barbara Saerbeck vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die Verbraucherschützer erhielten schon jetzt immer wieder Beschwerden von Kunden, die von Schwierigkeiten beim Wechsel des Lieferanten berichteten.

Wie reagiert die Schufa?

Der NDR und die "Süddeutsche Zeitung" hatten berichtet, die Auskunfteien Schufa und Crifbürgel entwickelten Datenbanken, in denen offenbar branchenweit Vertragsdaten möglichst vieler Kunden gespeichert werden sollten. Ein Schufa-Sprecher betonte, der noch nicht zur Marktreife entwickelte Datenpool habe nicht das Ziel, "Vielwechsler zu identifizieren, um diese an der Möglichkeit des Wechsels ihres Energieversorgers zu hindern". Crifbürgel teilte mit, man biete derzeit keinen Datenpool für Energieversorger an. Die Datenschützer von Bund und Ländern wollen sich Anfang November mit den Plänen befassen, wie ein Sprecher der NRW-Behörde bestätigte.

Die Schufa hatte auf einer inzwischen gelöschten Web-Seite über ihren "E-Pool" geschrieben, die Lieferanten könnten durch die "Informationen zu dem bestehenden Energiekonto und der bisherigen Laufzeit wertvolle Hinweise" erhalten. Nach Angaben des Schufa-Sprechers sollen die Informationen den Versorgern helfen, auch Verbrauchern ohne ausreichende Bonitätsbewertung einen Vertrag anbieten zu können.

Wie viele Energiekunden wechseln?

In Deutschland wechselt nur ein geringer Teil der Verbraucher den Strom- und Gasanbieter. Nach Angaben der Bundesnetzagentur bezogen 2018 noch gut zwei Drittel aller Haushalte Strom vom angestammten örtlichen Versorger. Pro Jahr wechseln nur rund 10 Prozent der Haushalte ihren Stromanbieter. Einen Wechsel zu erschweren, "scheint nicht nur aus Gründen des Datenschutzes bedenklich, sondern schädigt auch den freien Wettbewerb und führt die verbraucherfreundliche Strommarktliberalisierung ad absurdum", warnte ein Sprecher des Vergleichsportals Verivox.

Wie viele wechselwillige Verbraucher von einem Versorger keinen Vertrag erhalten, ist nicht bekannt. Die Unternehmen müssen dafür auch keine Gründe nennen. Nach Erfahrungen des Vergleichsportals Check24, das auch neue Stromverträge vermittelt, werden Kunden meist wegen formeller Fehler wie falsch eingetragener Namen oder Zahlendreher in der Zählernummer abgewiesen.

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