Berlin. Die Einkommensgrenzen für Bezieher von Witwen- und Witwerrenten haben sich erhöht. In Ost und West sind die Freibeträge allerdings unterschiedlich - ein Umzug kann also die Rentenhöhe beeinflussen.

Seit Anfang Juli gelten neue Einkommensgrenzen für die Bezieher von Witwen- und Witwerrenten. Wer eine entsprechende Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, erhält diese nur dann in voller Höhe, wenn das eigene Einkommen einen Freibetrag nicht übersteigt.

Wird dieser Freibetrag überschritten, erfolgt eine teilweise Anrechnung des Einkommens auf die Rente, wie die Deutsche Rentenversicherung Bund erläutert.

Der Freibetrag ist dabei abhängig vom Wohnsitz des Rentenempfängers. Zum 1. Juli ist er von 873 auf 903 Euro in Westdeutschland und von 842 auf 877 Euro in Ostdeutschland gestiegen. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind des Rentenempfängers hat sich der Freibetrag um 191 Euro im Westen und um 186 Euro im Osten erhöht.

Durch die unterschiedlich hohen Freibeträge kann sich die Höhe der Rente bei einem Umzug zwischen alten und neuen Bundesländern ändern.

Fragen zu Auswirkungen beantworten die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung in den Auskunfts- und Beratungsstellen und am kostenlosen Servicetelefon unter der Rufnummer 0800/1000 4800.

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