Berlin. Online einzukaufen ist angesichts der Corona-Krise bei vielen Menschen besonders beliebt. Doch nicht immer geht alles glatt. Manche Anbieter gewähren Käufern einen Schutz - und der kann sich lohnen.

Paket defekt, Ware nicht geliefert, Ärger beim Umtausch: Beim Online-Kauf können Fallen lauern. Manche Händler oder Bezahldienste bieten für solche Unwägbarkeiten einen Käuferschutz an. Der kann für Verbraucher ein bequemer Weg sein, den Kaufpreis zurückzuholen, wenn es Probleme gibt, urteilt die Stiftung Warentest.

Käuferschutz gibt es bei Plattformen wie Amazon, bei Bezahl-Dienstleistern wie Paypal oder bei Shops mit einem Siegel, zum Beispiel von TrustedShops. Abgesichert sind - je nach Angebot - die Nichtlieferung einer Bestellung, von der Beschreibung abweichende Ware oder die Nichterstattung des Kaufpreises trotz Widerrufs. Jedoch bieten nicht alle Käuferschutzprogramme auch gleich viel, berichtet die Stiftung in ihrer Zeitschrift "Finanztest" (Ausgabe 8/2020).

So kann es zum Beispiel bei Waren, die nicht dem Angebot entsprechen, sein, dass der Käuferschutz an das 14-tägige Widerrufsrecht geknüpft ist. Entdecken Kunden einen Mangel später, entfällt der Käuferschutz. Auch sind manche Waren oder Dienstleistungen von vornherein vom Schutz ausgenommen.

Hilft der Käuferschutz nicht, können Kunden immer noch ihre gesetzlichen Rechte in Anspruch nehmen. Zudem sollten sie immer erst versuchen, eine Einigung mit dem Händler zu finden, rät "Finanztest".

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