Berlin. Gastronomie, Tourismus, Schulen, Museen - in vielen Lebensbereichen bekommen die Bundebürger Tag für Tag wieder mehr Freiheiten. Doch nicht in allen Bundesländern gelten die selben Regeln. Ein Überblick.

Die Bundesländer können im Kampf gegen die Corona-Pandemie über die schrittweise Öffnung des öffentlichen Lebens weitgehend in eigener Verantwortung entscheiden. Seit Montag sind zahlreiche Dinge erstmals seit Wochen wieder erlaubt.

Hier der aktuelle Stand (25. Mai) der Lockerungen in den Ländern bei einigen ausgewählten Lebensbereichen. Sind die Lockerungen neu, steht der Montag im Text, bei älteren Lockerungsmaßnahmen ist kein Datum/Wochentag angegeben.

Wichtig: Die Lockerungen erfolgen in aller Regel unter Auflagen wie Abstands- und Hygienebestimmungen. Zudem gilt weiterhin die bundesweite Maskenpflicht in Handel und Nahverkehr.

1) Restaurants und Bars

BADEN-WÜRTTEMBERG: Speiselokale dürfen wieder öffnen, Bars müssen geschlossen bleiben.

BAYERN: Außenbereiche von Restaurants dürfen öffnen, Innenräume seit Montag. Für auf den Getränkeausschank ausgerichtete Lokale wie Bars gibt es noch keine Perspektive.

BERLIN: Essen in Restaurants ist möglich. Reine Schankwirtschaften, darunter auch Bars, müssen geschlossen bleiben.

BRANDENBURG: Restaurants können öffnen, Bars bleiben geschlossen.

BREMEN: Restaurant- und Kneipenbesuche sind möglich. Es gelten ein Thekenverbot, Sitzplatz- und Bedienpflicht. Bars bleiben weiterhin geschlossen.

HAMBURG: Restaurants sind offen, eine Öffnung von Bars wird geprüft.

HESSEN: Gaststätten und Bars sind geöffnet, pro fünf Quadratmeter Fläche ist nur ein Gast erlaubt.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Restaurants sind geöffnet. Bars müssen noch geschlossen bleiben.

NIEDERSACHSEN: Restaurants sind geöffnet, Bars noch zu.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Restaurants sind geöffnet. Bars müssen meist geschlossen bleiben, entschieden wird im Einzelfall vor Ort.

RHEINLAND-PFALZ: Gaststätten und Bars dürfen öffnen. Allerdings müssen Thekenbereiche geschlossen bleiben.

SAARLAND: Restaurantbesuche sind möglich. Bars können ebenfalls öffnen, bewirtet wird allerdings ausschließlich an Tischen, ein Aufenthalt an der Theke ist nicht gestattet.

SACHSEN: Restaurants und Bars dürfen öffnen.

SACHSEN-ANHALT: Alle Restaurants dürfen wieder öffnen. Bars dürfen ab 28. Mai wieder öffnen.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Restaurants und Bars können öffnen.

THÜRINGEN: Restaurants und Bars können öffnen.

2) Hotels und Ferienwohnungen

BADEN-WÜRTTEMBERG: Ferienwohnungen, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze können wieder öffnen, soweit eine Selbstversorgung möglich ist. Hotels dürfen vom 29. Mai an öffnen, ausgenommen sind Wellnessbereiche.

BAYERN: Hotels und Ferienwohnungen dürfen ab 30. Mai wieder öffnen.

BERLIN: Hotels und Ferienwohnungen können seit Montag öffnen.

BRANDENBURG: Ferienwohnungen dürfen Gäste aufnehmen, Hotels seit Montag.

BREMEN: Hotels und Ferienwohnungen dürfen öffnen.

HAMBURG: Hotels und Ferienwohnungen dürfen Gäste empfangen.

HESSEN: Hotels und Ferienwohnungen können aufsperren.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Seit Montag sind Hotels und Ferienwohnungen auch für Bürger aus anderen Bundesländern geöffnet - und nicht mehr nur für Einheimische.

NIEDERSACHSEN: Ferienwohnungen dürfen schon länger betrieben werden, Hotels dürfen seit Montag mit maximal 60 Prozent Auslastung öffnen.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Hotels und Ferienwohnungen können aufmachen.

RHEINLAND-PFALZ: Hotels dürfen wieder für Touristen öffnen, Ferienwohnungen wieder vermietet werden.

SAARLAND: Hotels und Ferienwohnungen dürfen wieder für den Tourismus öffnen.

SACHSEN: Hotels und Ferienwohnungen können öffnen.

SACHSEN-ANHALT: Ferienwohnungen können öffnen, Hotels ebenfalls - zunächst aber für Gäste aus dem eigenen Land. Ab 28. Mai sollen Urlaube für Touristen aus ganz Deutschland möglich sein.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Besuche sind möglich.

THÜRINGEN: Hotels und Ferienwohnungen dürfen aufmachen.

3) Freibäder und Freizeitparks

BADEN-WÜRTTEMBERG: Wann Freibäder öffnen dürfen, ist noch nicht absehbar. Freizeitparkfans können sich auf den 29. Mai freuen.

BAYERN: Freizeitparks dürfen ab 30. Mai öffnen, Freibäder und Schwimmbadanlagen im Freien ab 8. Juni.

BERLIN: Freibäder können seit Montag öffnen. Größere Freizeitparks gibt es nicht.

BRANDENBURG: Nur kleine Freizeitparks mit Draußen-Angebot sind mit Einschränkungen geöffnet. Freibäder können ab 28. Mai öffnen.

BREMEN: Die ersten Freibäder können ab 1. Juni öffnen, ab 15. Juni sollen Freibäder bei Vorlage eines Hygienekonzeptes generell geöffnet werden. Größere Freizeitparks gibt es nicht.

HAMBURG: Freibäder sind noch geschlossen, eine mögliche baldige Öffnung wird diskutiert. Hamburg hat keine größeren Freizeitparks.

HESSEN: Für Freibäder ist der Zeitpunkt für eine Wiedereröffnung noch unklar. Freizeitparks können wieder öffnen.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Freibäder dürfen seit Montag wieder öffnen. Freizeitparks sind geschlossen.

NIEDERSACHSEN: Freibäder dürfen seit Montag wieder öffnen, das gleiche gilt für Freizeitparks.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Freibäder dürfen öffnen, der Mindestabstand gilt auch in den Schwimmbecken. Freizeitparks dürfen Besucher hereinlassen.

RHEINLAND-PFALZ: Freibäder sollen am 27. Mai öffnen dürfen, Freizeitparks am 10. Juni.

SAARLAND: Es ist unklar, wann Freibäder und Freizeitparks wieder öffnen dürfen.

SACHSEN: Freibäder und Freizeitparks dürfen öffnen, sofern sie ein genehmigtes Hygienekonzept haben.

SACHSEN-ANHALT: Freibäder und Freizeitparks dürfen ab 28. Mai wieder öffnen.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Freibäder und Freizeitparks bleiben bis auf weiteres geschlossen.

THÜRINGEN: Freibäder können ab dem 1. Juni öffnen, über Freizeitparks entscheiden die Kreise in eigener Regie.

4) Kontaktbestimmungen

BADEN-WÜRTTEMBERG: Der Aufenthalt draußen ist auch mit Angehörigen eines weiteren Haushalts gestattet. In privaten Räumen sind Treffen mit Geschwistern und deren Familien, aber auch Treffen mit Angehörigen eines weiteren Haushalts möglich.

BAYERN: Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.

BERLIN: Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.

BRANDENBURG: Kontakte von zwei Hausständen sind erlaubt - im öffentlichen Raum wie im privaten Bereich.

BREMEN: Es können sich mehrere Angehörige aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen.

HAMBURG: Bis zu zehn Mitglieder zweier Haushalte dürfen sich wieder treffen, ohne dabei einen Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten.

HESSEN: Im öffentlichen Raum dürfen wieder Angehörige von zwei Haushalten gemeinsam unterwegs sein.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Im öffentlichen und privaten Raum können sich mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.

NIEDERSACHSEN: Es dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten in der Öffentlichkeit treffen.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Es dürfen sich Mitglieder aus zwei Familien in der Öffentlichkeit treffen.

RHEINLAND-PFALZ: Im öffentlichen Raum können sich Angehörige aus bis zu zwei Haushalten treffen.

SAARLAND: Drinnen wie auch draußen können sich Angehörige aus bis zu zwei Haushalten treffen.

SACHSEN: Es können sich zwei Hausstände treffen.

SACHSEN-ANHALT: Zusammenkünfte von bis zu fünf Menschen sind erlaubt, auch wenn diese nicht gemeinsam in einem Haushalt leben. Vom 28. Mai an dürfen zu privaten Feiern bis zu 20 Gäste eingeladen werden.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.

THÜRINGEN: Draußen und auch drinnen dürfen sich die Mitglieder von zwei Haushalten treffen.

5) Schulen und Kitas

BADEN-WÜRTTEMBERG: Mitte Juni sollen alle Schüler zumindest zeitweise wieder Präsenzunterricht erhalten. In den Kitas dürfen bisher höchstens 50 Prozent der Kinder, die normalerweise die Einrichtung besuchen, gleichzeitig dort betreut werden.

BAYERN: Einige Jahrgänge sind wieder an den Schulen, erst nach den Pfingstferien Mitte Juni sollen alle Schüler zumindest tageweise in die Schule gehen. Bis 1. Juli sollen auch alle Kinder zurück in Kindergärten und Krippen dürfen.

BERLIN: Bis zum Sommer soll jedes Kita-Kind wieder ein Betreuungsangebot erhalten. Bis Ende Mai sollen alle Schüler mit verringerter Stundenzahl in die Schulen gehen.

BRANDENBURG: Allen Schülern wird vor den Sommerferien, der Schulbesuch und die Teilnahme am Präsenzunterricht mindestens tage- oder wochenweise ermöglicht. Bei Kitas soll ein eingeschränkter Regelbetrieb anlaufen.

BREMEN: Alle Schulklassen werden schrittweise zurückgeholt. Ab 1. Juni sollen alle Vorschulkinder wieder in Kitas kommen.

HAMBURG: Seit Montag sollen alle Schüler wenigstens einmal pro Woche Unterricht in der Schule bekommen. Kitas gehen schrittweise in den Regelbetrieb.

HESSEN: Kitas sollen zum 2. Juni wieder in den eingeschränkten Normalbetrieb übergehen. Der Unterricht an den Schulen hat schrittweise wieder begonnen.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Die Schüler kehren bereits schrittweise in die Schulen zurück. Seit Montag stehen Kitas wieder allen Kindern offen.

NIEDERSACHSEN: Die Notbetreuung in den Kitas wird sukzessive ausgeweitet, die Rückkehr zum Regelbetrieb ist für den 1. August geplant. Schüler kehren nach und nach zurück, vom 15. Juni an haben alle Jahrgänge wieder Unterricht in den Schulen.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Kita-Kinder und Schüler kehren schrittweise zurück. Ab Ende Mai sollen alle Schüler tageweise Präsenzunterricht erhalten, ab 8. Juni soll es einen "eingeschränkten Regelbetrieb" für alle Kita-Kinder geben.

RHEINLAND-PFALZ: Der Unterricht hat stufenweise wieder begonnen, alle Schüler sollen bis Mitte Juni wieder zur Schule gehen. Die Kitas sollen ab dem 2. Juni für alle öffnen, wenn auch mit Einschränkungen.

SAARLAND: In Kitas und Schulen soll es spätestens bis zu den Sommerferien "wieder einen möglichst regulären Betrieb geben".

SACHSEN: Sachsens Kitas und Grundschulen können im eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kinder öffnen. Schüler an weiterführenden Schulen sollen zumindest teilweise wieder an den Schulen unterrichtet werden.

SACHSEN-ANHALT: Ab 2. Juni sollen Kitas und Schulen zu einem regulären Betrieb zurückkehren.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Seit Montag beginnt für weitere Jahrgänge wieder die Schule. Das gilt für die Klassen 1 bis 3 an den Grundschulen sowie die Jahrgänge 8, 9 und 10 an Gemeinschaftsschulen und Gymnasien. Vom 1. Juni an soll in den Kitas ein eingeschränkter Regelbetrieb gelten.

THÜRINGEN: Die Kommunen konnten selbst entscheiden, ob sie in den Kindergärten einen eingeschränkten Regelbetrieb anbieten. Bis spätestens 15. Juni soll dieser in allen Kitas starten. In den Schulen sollen spätestens nach Pfingsten wieder alle Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen können.