Hamburg.

Bei einigen Versicherungen müssen Verbraucher vor dem Abschluss des Vertrages Fragen zu ihrer Gesundheit beantworten. Dabei gilt grundsätzlich: Die Fragen müssen vollumfänglich und wahrheitsgemäß beantwortet werden, erklärt der Bund der Versicherten.

Nach dem Versicherungsvertragsgesetz müssen Verbraucher alle Gefahrumstände anzeigen, die ihnen bekannt sind.

Wer in der derzeitigen Situation explizit nach einer Coronavirus-Infektion gefragt wird, sollte wahrheitsgemäß Auskunft geben. Mögliche Fragen könnten sein: Treten Symptome auf? Wurde bereits ein Test durchgeführt? Mit welchem Ergebnis?

Wurde eine Infizierung mit dem Coronavirus diagnostiziert, könnte der Abschluss der Versicherung erst einmal schwierig werden. Da aber die Erkrankung in den allermeisten Fällen wieder ausheilt, sollte im Anschluss ein normaler Abschluss ohne besondere Einschränkungen aufgrund der vergangenen Diagnose möglich sein.