Berlin. Viele Selbstständige sind durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Wer seine laufenden Ausgaben zeitweise reduzieren will, kann auch die Rentenbeiträge in den Blick nehmen.

Selbstständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind und durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können ihre Beitragszahlung bis zum 31. Oktober 2020 aussetzen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin. Dies gilt auch für Beiträge, die aufgrund einer Stundungsvereinbarung in Raten gezahlt werden.

Betroffene können sich unter Hinweis auf die Corona-Pandemie formlos an ihren Rentenversicherungsträger wenden und eine Aussetzung der Beitragszahlung beantragen. Die Rentenversicherung wird später eine rückwirkende Überprüfung des Versicherungsverhältnisses vornehmen und die Höhe der Beiträge den tatsächlichen Verhältnissen anpassen. Der Zeitpunkt der Überprüfung wird den Betroffenen vorab mitgeteilt.

Selbstständige, die diese Möglichkeit nutzen möchten, erreichen die Deutsche Rentenversicherung derzeit schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg unter www.deutsche-rentenversicherung.de. Das kostenfreie Service-Telefon steht unter der Nummer 0800/10 00 48 00 zur Verfügung. Aktuell ist hier mit längeren Wartezeiten zu rechnen.