Düsseldorf. Strom, Gas, Wasser, Telefon und Internet gehören zur Grundversorgung. Wer jetzt wegen der Corona-Krise knapp bei Kasse ist, hat das Recht, seine Kosten vorübergehend zu senken.

Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus führen bei vielen zu Einbußen beim Einkommen. Allerdings soll niemand jetzt von Leistungen der Grundversorgung abgeschnitten werden.

Das heißt: Wer kein Geld für Strom, Gas, Wasser, Telefon und Internet hat, kann die Zahlung vorübergehend bis zum 30. Juni 2020 aussetzen, erklärt die Verbraucherzentrale NRW . Dieses Recht gilt für Verträge, die vor dem 8. März 2020 abgeschlossen wurden. Die Zahlungen werden aber nicht erlassen, sondern nur aufgeschoben.

Wichtig zu beachten: Verbraucher müssen ausdrücklich darauf hinweisen, dass ihre Zahlungsschwierigkeiten aufgrund der Corona-Krise bestehen. Sie müssen auch darlegen können, dass ihnen ein angemessener Lebensunterhalt durch die Corona-Krise nicht mehr möglich wäre, wenn sie zusätzlich für Strom, Gas, Wasser, Internet oder Telefon zahlen. Betroffene sollten sich mit ihrem Anbieter in Verbindung setzen.