Hamburg. Wie krank oder gesund jemand ist, darf er oder sie in den meisten Fällen für sich behalten. Der Krankenkasse muss man aber ein paar Fragen beantworten - allerdings nicht in jeder Form.

Fehlende Details, unvollständige Daten: Wenn die Krankenkasse Fragen hat, haben ihre Kunden eine sogenannte Mitwirkungspflicht.

Das bedeutet aber nicht, dass sie telefonisch auf Fragen antworten müssen - besonders, wenn es um heikle Details geht, etwa zu Krankheiten oder Behandlungen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin.

Die Verbraucherschützer haben nach eigenen Angaben mehrere Beschwerden von Verbrauchern erhalten. Stets ging es um Bezieher von Krankengeld, die am Telefon zu ihrer persönlichen Situation befragt wurden, den Angaben nach teils mit aggressivem Tonfall und mit Unterstellungen.

Betroffene sollten sich in solchen Fällen nicht unter Druck setzen lassen und anbieten, die Fragen schriftlich zu beantworten. Hilft das nicht, raten die Verbraucherschützer zu einer Beschwerde - zuerst bei der Krankenkasse selbst, dann beim zuständigen Bundesversicherungsamt. Sinnvoll ist in solchen Fällen, ein Protokoll der nervigen Anrufe anzufertigen.