Berlin. Wer früher in Rente gehen möchte, der muss Abschläge in Kauf nehmen. Ab dem 50. Lebensjahr kann man diese durch Ausgleichszahlungen mindern oder gar verhindern.

Bei einer vorgezogenen Altersrente müssen Versicherte Abschläge in Kauf nehmen. Für jeden Monat, den sie die Rente früher beziehen, beläuft sich der Abschlag auf 0,3 Prozent.

Durch Sonderzahlungen lässt sich dies jedoch ganz oder teilweise ausgleichen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Diese Zahlungen sind ab dem 50. Lebensjahr möglich und können in Form einer Einmalzahlung oder als Teilzahlungen geleistet werden. Wer nachträglich beschließt, doch nicht vorzeitig in Rente zu gehen, erhält für die Zusatzbeiträge eine entsprechend höhere Rente. Eine Erstattung der Zusatzbeiträge ist nicht möglich.

Eine spezielle Rentenauskunft informiert über die Rentenhöhe zum gewünschten vorzeitigen Rentenbeginn. Sie beinhaltet auch die Höhe der daraus entstehenden Rentenminderung und den Betrag, der freiwillig zum Ausgleich der Rentenminderung geleistet werden kann. Diese Auskunft erhalten Versicherte ab dem 50. Lebensjahr auf Wunsch von ihrem Rentenversicherungsträger.

Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer will zwei Jahre vor der für ihn geltenden Regelaltersgrenze in Rente gehen. Bei einer Rente von 1000 Euro (brutto) würde sich seine Monatsrente um 7,2 Prozent beziehungsweise um 72 Euro verringern. Zusatzbeiträge an die Rentenversicherung zum vollen Ausgleich des Abschlags würden derzeit in den alten Bundesländern etwa 17.000 Euro und in den neuen Bundesländern etwa 16.300 Euro kosten.