Berlin. Sabbatical-Planung leicht gemacht: Experten geben Tipps, wie sich bei der Auszeit vom Job sparen lässt und wer überhaupt Anspruch hat.

Je älter ein Mensch ist, desto größer ist sein Verlangen nach einem Sabbatjahr, also einer beruflichen Auszeit. Das zeigt eine Online-Umfrage von Sabbatjahr.org. Anders als der Name des Auszeitmodells suggeriert, muss ein Sabbatjahr jedoch kein ganzes Jahr dauern, sondern bezeichnet allgemein eine „längere, meist mehrmonatige Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses“, wie Livia Merla, Fachanwältin für Arbeitsrecht der mgp-Kanzlei in Berlin, auf Anfrage dieser Redaktion erklärt. In Deutschland würden sich die meisten Menschen, so Arbeitszeitberater Andreas Hoff, eine Auszeit von drei bis sechs Monaten nehmen.

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Die Gründe dafür sind vielfältig: Laut der Online-Umfrage wollen die Arbeitnehmer Stress abbauen und mehr Zeit mit der Familie verbringen oder sich stärker in einer sozialen Tätigkeit engagieren. Auf Platz eins stünden jedoch: Erholung und Reisen.

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Sabbatjahr: Wer in Deutschland Anspruch auf die Auszeit hat und wer nicht – Expertin klärt auf

Anspruch auf eine solche Auszeit hat in der Privatwirtschaft in Deutschland laut der Expertin für Arbeitsrecht aber niemand. „Es sei denn, ein Tarifvertrag sieht eine entsprechende Regelung vor.“ Daher liege es, so Merla, im Ermessen des Arbeitgebers, ob und in welchem Umfang ein solches Arbeitsmodell gewährt wird. Der Arbeitnehmer sei in jedem Fall auf die Zustimmung des Arbeitgebers angewiesen. „Es ist immer eine Vereinbarungssache zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer“, sagt auch Tjark Menssen von der Rechtsschutzabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbunds.

Anders gestalte sich die Rechtslage bei Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes: Hier könne ein Sabbatical beantragt werden, sofern „dienstliche Belange nicht entgegenstehen und die weiteren Voraussetzungen vorliegen“, erklärt Merla. Diese gesetzlichen Anforderungen könnten sich je nach Bundesland unterscheiden.

In der Privatwirtschaft habe niemand Anspruch auf ein Sabbatical, wie Livia Merla, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Berlin, erklärt.
In der Privatwirtschaft habe niemand Anspruch auf ein Sabbatical, wie Livia Merla, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Berlin, erklärt. © Livia Merla (hfr)

Sabbatical: Das müssen Sie über die Versicherungen wissen

Wurde eine Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber getroffen, stellt sich aber natürlich noch die Frage nach der Bezahlung. Da es sich bei einem Sabbatical laut der Fachanwältin grundsätzlich um unbezahlten Sonderurlaub handele, verzichte der Arbeitnehmer oftmals auf eine Vergütung.

Das sei zwar „steuerlich günstig“, denn wer keine Einnahmen hat, zahle auch keine Steuern, wie Florian Fischer, Steuerberater der Fischer & Reimann Steuerberatungsgesellschaft, auf Anfrage dieser Redaktion sagt. Es habe allerdings den Nachteil, dass die Sozialversicherung wegfalle.

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Lediglich für die ersten vier Wochen bleibt der Arbeitnehmer laut Fachanwältin Merla krankenversichert: „Juristen sprechen hier von der sogenannten Nachversicherung.“ Nach Ablauf der vier Wochen ende jedoch der Sozialversicherungsschutz, sprich: Es werden keine Beiträge für die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gezahlt.

Was gilt bei unbezahltem Urlaub?

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    Diese Auswirkungen kann eine berufliche Auszeit auf die Rente haben

    Das hat unter anderem natürlich Auswirkungen auf die Höhe der späteren Rente, wie Katja Braubach, Sprecherin der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) erklärt. Für Zeiten, in denen keine Pflichtbeiträge eingezahlt werden, besteht laut der DRV-Sprecherin zwar die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zu zahlen, aber wer das nicht möchte, müsse mit einer geringeren Rente rechnen.

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    So erwirbt ein Durchschnittsverdiener 2024 mit einem Entgelt in Höhe von 45.358 Euro zum Beispiel eine monatliche Rente von 37,60 Euro. Nach 40 Jahren beruflicher Tätigkeit ergibt sich laut Braubach daher später eine monatliche Rente von 1504 Euro. Wird jedoch ein Sabbatjahr genommen, werden nur 39 Jahre beruflicher Tätigkeit ausgeübt. „Bei ansonsten gleichen Werten ergibt sich daher eine Rente von 1467 Euro“, erklärt die DRV-Sprecherin. Die Rente wäre in dem Fall also um 37 Euro geringer.

    Steuern senken rund um das Sabbatjahr: So funktioniert es – Steuerberater gibt Tipps

    Genau die gleiche Rentenhöhe ergibt sich laut Braubach auch bei einem anderen Modell, mit dem ein Sabbatical finanziert werden kann, dem sogenannten Zeitwertkonto. Das bedeutet: „Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Gehalts, während er noch arbeitet. Diesen Teil zahlt er auf das Zeitwertkonto ein“, erklärt Fischer. Ein Vorteil davon ist laut dem Steuerberater, dass dieser Teil zunächst steuer- und sozialabgabenfrei bleibt. „Damit fallen auf das übrige Gehalt auch weniger Steuern an. Lässt er sich im Sabbatical das angesparte Geld auszahlen, fällt auch hier nur ein niedriger Steuersatz an“, so Fischer. Vorteilhaft sei bei dem Modell außerdem, dass der Arbeitnehmer weiter in die Sozialversicherung einzahle und sich nicht auf eigene Kosten selbst krankenversichern müsse. „Aber Achtung: Sie brauchen hierfür die Zustimmung vom Arbeitgeber.“

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    Grundsätzlich gibt er Menschen, die immer gleichbleibende Einkünfte haben, den Tipp, ein Sabbatjahr auf zwei halbe Jahre aufzuteilen und in dem jeweiligen anderen Halbjahr ganz normal zu arbeiten. „Sie arbeiten also von Januar bis Juni 2024, nehmen von Juli 2024 bis Juni 2025 ein Sabbatical und arbeiten ab Juli 2025 wieder“, erläutert Fischer. Das ist laut dem Experten deutlich günstiger, als wenn ein Arbeitnehmer in einem Jahr volle Steuern und in einem Jahr gar keine Steuern zahlt.

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