Frankfurt/Main. Während die Lufthansa noch um Beihilfen für den Flughafen Frankfurt-Hahn streitet, muss sich das Unternehmen zusätzlich noch mit Forderungen der Gewerkschaft Ufo befassen. Alle Details.

Außerhalb förmlicher Tarifverhandlungen hat die Gewerkschaft Ufo für die rund 18.000 Kabinenbeschäftigten der Lufthansa eine Inflationsausgleichsprämie von jeweils 3000 Euro gefordert.

„Der Zeitpunkt war nie besser: Die Krise scheint überstanden, die Lufthansa macht wieder Gewinne“, erklärte der Ufo-Vorsitzende Daniel Kassa Mbuambi heute in Mörfelden-Walldorf bei Frankfurt. Gleichzeitig litten die Beschäftigten unter der weiter hohen Inflation und hätten seit 2020 Reallohnverluste hinnehmen müssen, argumentiert die Gewerkschaft.

Das Unternehmen wollte sich nicht äußern. Nach einem Beschluss der Bundesregierung können 3000 Euro Tarifsteigerung bis einschließlich 2024 steuer- und abgabenfrei gestellt werden. Die Ufo hatte im November des Vorjahres einen Tarifabschluss bei der Lufthansa vereinbart, der nach Angaben beider Seiten Gehaltserhöhungen zwischen 9 und 17 Prozent beinhaltet hatte. Er läuft zum Jahresende 2023 aus. Forderungen dazu sind noch nicht bekannt.

Lufthansa vor Gericht

Der Lufthansa droht indes vor dem EuGH eine Niederlage im Streit um Beihilfen für den Flughafen Frankfurt-Hahn. Das EU-Gericht hatte zwar im Mai 2021 noch einer Klage der deutschen Fluggesellschaft stattgegeben und die millionenschwere Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz für den Hünsrück-Flughafen gekippt. Heute hat der EuGH-Gutachter Priit Pikamäe dem Gerichtshof jedoch empfohlen, das Urteil aufzuheben. Die Gutachten sind rechtlich nicht bindend, oft folgen die Richter am EuGH ihnen aber.

Die EU-Kommission hatte dem Land Rheinland-Pfalz 2017 erlaubt, von 2017 bis 2021 Betriebsverluste von 25,3 Millionen Euro zu decken. Die Lufthansa, die den Flughafen Hahn nicht nutzt, sah die Unterstützung als wettbewerbsverzerrend an und hatte deshalb beim EuGH Klage erhoben. Platzhirsch im Passagiergeschäft am Airport Hahn ist Europas größte Billigfluglinie Ryanair.

Das Gericht hat nach Ansicht des Gutachters bei der damaligen Entscheidung mehrere Rechtsfehler begangen. Unter anderem habe es nicht ausreichend begründet, inwiefern Lufthansa und Ryanair im Wettbewerb stünden. Konkret geht es darum, dass die EU-Kommission argumentiert hatte, dass die Ryanair-Flüge von Frankfurt Hahn nicht mit den Flügen der Lufthansa am Frankfurter Flughafen konkurrierten.

Denn Ryanair biete vor allem Punkt-zu-Punk-Verbindungen an, während die Lufthansa den Frankfurter Flughafen vor allem als Drehkreuz für Transitreisende nutze. Mit diesen Argumenten habe sich das Gericht nicht ausreichend beschäftigt.