Berlin. Das Abo läuft und kostet aber Corona verhindert die Gegenleistung. Verbraucherschützer fordern deswegen kürzere Vertragslaufzeiten.

Angesichts des zweiten Corona-Lockdowns hat Deutschlands oberster Verbraucherschützer Klaus Müller eine Entlastung der Bürger bei Aboverträgen gefordert. „Viele Verbraucher sind von der Krise stark betroffen. Sie sind in Kurzarbeit, haben ihre Arbeit oder Einkünfte verloren“, sagte der Vorsitzende des Bundesverbands der Verbraucherzentralen unserer Redaktion. „In dieser Situation sind Verträge mit langen Laufzeiten und langen Kündigungsfristen eine besondere Belastung“, so Müller.

Hinzu komme, dass manche Angebote wie Fitnessstudios während des Lockdowns gar nicht genutzt werden könnten. „Wir brauchen deshalb dringend eine gesetzliche Regelung, die für solche Verträge, die auf Dauer abgeschlossen werden sollen, die Laufzeiten verkürzt und auch kurzfristige Kündigungen ermöglicht. Die Regierung muss das Gesetz für faire Verbraucherverträge jetzt schnell verabschieden“, forderte Müller.

Bundesregierung will auch automatische Vertragsverlängerung verkürzen

Ein solches Gesetz hatte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) bereits im vergangenen Jahr angekündigt. Der im Frühjahr vorgelegte Entwurf ihres Ministeriums sieht vor, dass die Höchstvertragslaufzeit von zwei Jahren auf zwölf Monate verkürzt wird und Verträge sich nicht mehr automatisch um ein Jahr verlängern dürfen, sondern nur noch um drei Monate. Allerdings gibt es Streit mit dem Bundeswirtschaftsministerium, vor allem wegen der Verkürzung der Höchstvertragslaufzeiten.

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Als „Fehler“ bezeichnete Verbraucherschützer Müller auch die im Mai beschlossene Regelung, dass Freizeit- und Kulturanbieter für Konzerte oder Sportveranstaltungen, die wegen Corona abgesagt wurden, Gutscheine ausgeben dürfen, statt das Geld zu erstatten. Mit dieser Regelung legalisiere die Politik „Zwangsvertragsverlängerungen“, kritisierte Müller: „Das ist aus unserer Sicht inakzeptabel.“