Hamburg. Der EuGH kippt das Leistungsschutzrecht für Presseverlage wegen eines Formfehlers. Die Bundesregierung hätte das vermeiden können.

Viel schlimmer hätte es für die deutschen Verleger nicht kommen können: Das 2013 vom Bundestag verabschiedete Gesetz über ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist null und nichtig. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden.

Grund ist ein Formfehler: Die Bundesregierung hatte es 2013 versäumt, ihren Gesetzentwurf der EU-Kommission vorzulegen. Das hätte sie aber tun müssen, da ihr Vorhaben sich auf Dienste der Informationsgesellschaft bezog.