Berlin . Adidas bezeichnet sich selbst als „Die Marke mit den drei Streifen“. Ein EU-Gericht hat nun über das Markenrecht zu Adidas geurteilt.

Die drei parallelen Streifen sind Kult – und das Markenzeichen von Adidas. 96,5 Prozent der Deutschen denken bei Sportbekleidung an den Konzern aus dem bayerischen Herzogenaurach, fanden Marktforscher vor einem Jahr heraus. Kein anderer Hersteller ist in diesem Bereich bekannter. Das milliardenschwere Geschäft lockt auch Nachahmer auf den Plan – und beim Kampf gegen unliebsame Wettbewerber hat Adidas-Chef Kasper Rorsted jetzt eine Niederlage kassiert.

An diesem Mittwoch hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg darüber geurteilt, ob der deutsche Sportartikelhersteller die Markenrechte an den drei parallelen Streifen besitzt. Die Antwort: nein.

Das Drei-Streifen-Symbol sei kein EU-Markenzeichen, hieß es in dem Urteil. Adidas habe nicht nachgewiesen, dass diese Marke in der gesamten Union infolge ihrer Benutzung Unterscheidungskraft erlangt habe, teilte das EU-Gericht (EuG) am Mittwoch in Luxemburg mit. Viele von Adidas vorgelegte Beweise seien ungültig, da sie etwa umgekehrte Farbschemata aufwiesen - weiße Streifen auf schwarzem Hintergrund anstatt schwarze Streifen auf weißem Hintergrund. Die Richter bemängelten: Unter den 10.000 Seiten Belegen von Adidas hätten einige gar nichts mit der Sache zu tun gehabt.

Adidas und die drei Streifen – der Streit dauert schon länger

Damit bestätigte das Gericht eine Entscheidung des EU-Markenamts EUIPO mit Sitz im spanischen Alicante Recht. Das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum hatte das weltbekannte Logo im Jahr 2014 für Adidas als Bildmarke für Kleidung, Schuhe und Kopfbedeckungen eingetragen.

Später ging die belgische Firma Shoe Branding Europe dagegen vor. Die Begründung: Adidas habe nicht nachgewiesen, dass die Marke in der gesamten EU Unterscheidungskraft durch Benutzung erlangt habe. Und die EUIPO erklärte den Eintrag der Marke für Adidas wieder für nichtig.

Schließlich klagte Adidas gegen diese Entscheidung, die nun vom Gericht in Luxemburg aber bestätigt wurde.

Adidas legt Berufung gegen Urteil noch offen

Adidas reagierte zurückhaltend auf das Urteil. „Wir sind enttäuscht von der jüngsten Entscheidung des Gerichtshofs“, sagte eine Sprecherin des Konzerns unserer Redaktion. Mit der Entscheidung sei bestätigt worden, dass in Europa nicht für alle Positionen und Richtungen der „Drei-Streifen“-Marke auf Adidas-Produkten markenrechtlicher Schutz gewährt werden könne.

Ob Adidas Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen wird, ließ der Konzern am Mittwoch offen. Die Hürden dafür wären hoch – außerdem könnte Adidas hier keine neuen Beweise vorlegen. Das Unternehmen kündigte an, die Entscheidung der Luxemburger Richter zu analysieren und Hinweise daraus für das künftige Vorgehen beim Schutz der Marke zu nutzen.

Adidas – hat das Urteil finanzielle Konsequenzen?

Zu möglichen finanziellen Folgen äußerte sich Adidas nicht. Experten erwarten durchaus Konsequenzen. Die Londoner Markenberatung Brand Finance etwa veranschlagt den Wert der Marke Adidas auf 14,3 Milliarden Dollar (12,8 Milliarden Euro).

Die drei Streifen stünden als Synonym für den Konzern. „Die sind wahnsinnig wichtig für Adidas – ein bisschen wie der Adler von Giorio Armani, der ‘Swoosh’ von Nike oder das Pony von Ralph Lauren“, sagt Brand-Finance-Chef David Haigh der Nachrichtenagentur Reuters. Das Urteil könne den Markenwert daher um 1,5 Milliarden Dollar schmälern. Die Aktie des Konzerns gab zwischenzeitlich um bis zu zwei Prozent nach.

Adidas und Shoe Branding Europe streiten nicht zum ersten Mal

Es ist nicht das erste Mal, dass sich Shoe Branding Europe und Adidas vor dem EuGH streiten: Schon 2009 wollten sich die Belgier beim EU-Markenamt einen Schuh mit zwei parallelen Querstreifen schützen lassen.

Adidas scheiterte mit einem Widerspruch beim Markenamt, hatte 2015 aber Erfolg beim EU-Gericht. Dieses sah ebenso wie Adidas eine ausreichende Ähnlichkeit zwischen beiden Marken und stufte den Einspruch des deutschen Sportartikelherstellers als berechtigt ein. Shoe Branding Europe zog daraufhin vor den EuGH – erfolglos.

Die Adidas-Streifen ließ sich Firmengründer Adolf Dassler bereits 1949 als Marke eintragen. Zuvor waren an den Seiten seiner Sportschuhe schmale Lederstreifen angebracht, die der Verstärkung dienen sollten. Schnell wurde aber klar, dass diese Streifen einen großen Wiedererkennungswert mitbrachten.

Seitdem verteidigt der Sportartikelhersteller immer wieder mal Angriffe auf die Marke. Erstmals schon 1952, als Athleten, die vom finnischen Hersteller Karhu ausgerüstet wurden, bei den Olympischen Spielen ebenfalls mit Streifen auf den Schuhen antraten. Dassler reagierte – und kaufte die Markenrechte des finnischen Herstellers.

Wie wichtig Adidas die Streifen sind, zeigt auch ein Streit mit dem Modekonzern von Ralph Lauren (Polo) aus dem Jahr 2004. Adidas hatte damals Ralph Lauren vor Gericht gezogen, weil der Modeschöpfer eine Jacke seiner eigenen Marke mit zwei parallelen Streifen versehen hatte. Adidas sah darin sein Design kopiert – auch wenn die Anzahl der Streifen eine andere war. (mit dpa/rtr)