Frankfurt. Am Flughafen Frankfurt stand der Flugbetrieb am Donnerstag kurzzeitig still. Eine Drohne auf dem Gelände hatte zur Sperrung geführt.

Der Frankfurter Flughafen war am Donnerstagmorgen für etwa eine Stunde gesperrt: Nach der Sichtung einer Drohne am Donnerstagmorgen war der Flugbetrieb eingestellt worden. Auf den Anzeigetafeln für Ankünfte und Abflüge waren zahlreiche Verspätungen zu sehen.

Der Flugbetrieb war nach Angaben der Bundespolizei ab 7.27 Uhr eingestellt worden. Es seien aus Sicherheitsgründen derzeit keine Starts und Landungen möglich, sagte ein Sprecher des Flughafen-Betreibers Fraport der Nachrichtenagentur dpa kurz danach. Zuvor hatte die „Hessenschau“ über die Sperrung berichtet.

Um 8.15 Uhr gab es dann Entwarnung: Starts und Landungen liefen um 8.18 Uhr wieder an. Laut Deutscher Flugsicherung wurden in Frankfurt 143 Starts und Landungen annulliert, 48 bereits gestartete Flugzeuge seien zu anderen Flughäfen umgeleitet worden.

Wie bei einem vorangegangenen Drohnenalarm Ende März stieg auch jetzt ein Hubschrauber auf, um nach dem Flugkörper zu suchen. Die aktuelle Drohne sei von mehreren Piloten im Süden des Geländes gesichtet worden, berichtete eine Sprecherin der Deutschen Flugsicherung. Es habe sich um ein größeres, rot lackiertes Gerät mit einem Durchmesser von etwa 1,50 Meter gehandelt. Möglicherweise sei es eine Profi-Drohne, die auch Lasten tragen könnte und für die auch außerhalb von Flughäfen eine Aufstiegserlaubnis hätte eingeholt werden müssen.

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Bei dem Flugdatendienst Flightradar24 war zu sehen, dass während der Sperrung einige Flugzeuge – beispielsweise eine Maschine aus Vancouver in Kanada – über Frankfurt und Offenbach kreisten. Die meisten im Dienst sichtbaren Maschinen im Raum Frankfurt bewegten sich jedoch nicht, sondern standen am Flughafen still.

Wie die Bundespolizei mitteilte, werde nun ermittelt, wie es zu dem Zwischenfall gekommen war. Der Lenker der Drohne konnte jedoch bis zum Mittag nicht ermittelt werden.

Frankfurter Flughafen gibt Flugbetrieb gegen 8.15 Uhr wieder frei

In der Nähe und auf dem Gelände von Flughäfen ist es in Deutschland grundsätzlich verboten, Drohnen aufsteigen zu lassen. Das gilt nach Angaben der Deutschen Flugsicherung (DFS) für internationale Flughäfen wie Frankfurt, wie auch für kleinere Regionalflughäfen – beispielsweise in Dortmund.

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    Konkret müssen Drohnen einen Abstand von 1,5 Kilometer zum Flughafen halten. Die Entfernung wird von der Grenze des Flughafengeländes gemessen.

    Dass Drohnensichtungen für Flugausfälle und Verspätungen sorgen, kommt immer wieder vor. Hobbydrohnen kommen Flugzeugen immer wieder ins Gehege. Eine Drohne hatte den Betrieb am Londoner Flughafen Heathrow unterbrochen. Es war einer von mehreren Vorfällen dieser Art an Londoner Flughäfen. Solche Vorgänge zeigen: Drohnen werden zum Milliardengeschäft – und zum Risiko.

    Deshalb warnte im Interview mit unserer Redaktion zuletzt der Bundespolizei-Chef vor Drohnen-Anschlägen auf Airports. (mit dpa-Material)