Karlsruhe. Der Kabelnetzbetreiber will die Router seiner Kunden nutzen, um ein teilöffentliches WLAN aufzubauen. Können Kunden dem widersprechen?
Der BGH soll klären, ob Internet-Nutzer die Verwendung ihres Routers für offenes WLAN hinnehmen müssen. Hintergrund ist, dass der Kabelnetzbetreiber Unitymedia ein teilöffentliches WLAN-Netz aufbaut und dafür die Router seiner Kunden nutzt.
Update vom 25. April: Verbraucherzentrale gegen Unitymedia: BGH hat Urteil gefällt