Bonn. Ein Vermittler von Stromverträgen warb am Telefon aggressiv um Kunden. Die Bundesnetzagentur verhängte nun die höchstmögliche Strafe.

Ein Vermittler von Strom- und Gasverträgen muss ein Bußgeld von 300.000 Euro zahlen – wegen „aggressiver Gesprächsführung und Telefonterror“, wie die Bundesnetzagentur am Montag mitteilte.

Die Behörde verhängte damit gegen die Energysparks GmbH die höchstmögliche Strafe. Die Anrufer seien „äußerst hartnäckig, aggressiv, beleidigend und teilweise bedrohend“ aufgetreten, erklärte die Bundesnetzagentur.

„Es ist das größte Verfahren wegen unerlaubter Telefonwerbung, das die Bundesnetzagentur bislang geführt hat“, sagte Netzagentur-Präsident Jochen Homann laut Mitteilung. Mehr als 6000 Verbraucher hätten sich über die Anrufe der Vermittler, die unter dem Markennamen „Deutscher Energievertrieb“ auftreten, beschwert.

Anrufe ohne Zustimmung der Betroffenen

Die Betroffenen seien häufig mehrmals kontaktiert worden, obwohl sie weitere Anrufe bereits im ersten Gespräch untersagt hätten. Anrufe ohne die Zustimmung der Betroffenen seien rechtswidrig.

„Unerlaubte Werbeanrufe stellen einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre der Menschen dar. Es ist wichtig, dass sich Verbraucher an uns wenden“, erklärte Homann.

Das Problem bedrängender Telefonwerbung ist in Deutschland bekannt. Seit 2004 ist sie verboten, 2009 und 2013 wurden die Regeln noch einmal verschärft.

Obwohl die Bundesnetzagentur das Unternehmen mehrfach angehört habe, seien die Anrufe weitergegangen. Energysparks habe unter anderem auch mit Vertriebspartnern in der Türkei zusammengearbeitet, die als Subunternehmer Anrufe in Deutschland getätigt oder Adressdaten beschafft hätten.

Unter den Partnern sei auch ein Unternehmen gewesen, das bereits einschlägig wegen unerlaubter Telefonwerbung verurteilt worden sei. „Wer Subunternehmen beauftragt, muss sicherstellen, dass diese die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Dies gilt erst recht, wenn die Eignung der Unternehmen zweifelhaft ist“, betonte Homann.

Energysparks kündigte Einspruch an

Energysparks kündigte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid an. Das Unternehmen habe sich keine Kontaktdaten von unseriösen Adresshändlern beschafft, teilte Rechtsanwalt Moritz Votteler am Abend mit.

Energysparks-Anwalt Votteler betonte, das Unternehmen „ist selbst Opfer unlauterer Machenschaften. Unseriöse Wettbewerber führen Telefonate zum Abschluss von Energielieferverträgen im Namen meiner Mandantin durch.“ Energysparks mahne Wettbewerber ab „und setzt sich mittels Strafanzeigen wegen Kennzeichenmissbrauchs zur Wehr“.

Die Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig. Über den Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.

So können sich Verbraucher wehren

Verbraucher, die ebenfalls Werbeanrufen erhalten, in die sie nicht eingewilligt haben, können sich bei der Bundesnetzagentur melden. Die Bundesnetzagentur erklärt auf ihrer Webseite, wie eine Beschwerde eingereicht werden kann.

Benötigt werden:

  • Datum und Uhrzeit des Anrufs
  • Name des Anrufers und/oder des werbenden Unternehmens
  • Name des beworbenen Produkts
  • gegebenenfalls die Rufnummer
  • Details zum Gesprächsverlauf
  • Auskunft darüber, ob Sie eine Einwilligung in den Erhalt des Werbeanrufs erteilt haben

Die Beschwerde kann online oder als ausgefülltes Blatt eingeschickt werden. (dpa/jha)