Berlin. Mit einer Rabattaktion hat Check24 Kunden gelockt – und womöglich Gesetze missachtet. Makler wollen das Versicherungsportal verklagen.

Es sollte eine großzügige Werbeaktion sein: Anlässlich seines zehnjährigen Bestehens lockte das Vergleichs- und Versicherungsportal Check24 Kunden mit einem Jubiläumsdeal: Wer zwischen dem 20. September und dem 10. Oktober 2018 eine Kfz-Versicherung, eine Hausratpolice oder auch eine Privathaftpflicht abgeschlossen hatte, dem gewährte das Maklerportal satte Rabatte.

Mal erließ Check24 seinen Kunden für einen Monat den Versicherungsbeitrag, mal für drei Monate, mal für sechs und in manchen Fälle sogar für ein ganzes Jahr.

Doch die Aktion könnte dem Portal nun teuer zu stehen kommen. Die Rabatte haben die Finanzaufsicht Bafin und auch die Industrie- und Handelskammer (IHK) auf den Plan gerufen. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) will das Portal sogar verklagen.

Oberlandesgericht München gab dem BVK in weiten Teilen recht

Der Grund: Versicherungsmaklern ist es verboten, Kunden Prämien oder Sachgeschenke zu gewähren. Das regelt das Provisionsabgabeverbot. Mit den Gratismonaten habe das Portal gegen dieses Gesetz verstoßen, davon ist der BVK überzeugt. Wegen der Aktion hat der Verband Check24 bereits abgemahnt. Weil das Portal aber nicht reagierte, folgt nun der nächste Schritt: Unserer Redaktion liegt die Klageschrift vor, die der Verband noch diese Woche beim Landgericht München einreichen will.

„Eine Versicherung soll Risiken absichern, die kann man nicht wie auf einem Basar verhökern“, schimpft BVK-Präsident Michael Heinz. Es gehe nur noch darum, welche Versicherung die günstigste ist, und nicht mehr darum, welche die beste für den Kunden ist. Der BVK vertritt Versicherungsmakler, die auf dem klassischen Vertriebsweg Policen verkaufen.

Das Geschäftsgebaren des Online-Konkurrenten aus München ist ihm schon länger ein Ärgernis. Bereits vor zwei Jahren zog der Verband gegen Check24 vor Gericht, weil es auf seiner Internetseite nicht klar auf seine Rolle als Makler hingewiesen hatte. Im Frühjahr 2017 gab das Oberlandesgericht München dem BVK in weiten Teilen recht.

Die IHK informiert die Gewerbeaufsicht

Nun bekommt der BVK von den Aufsichtsbehörden Rückenwind. Offenbar ist der Jubiläumsdeal auch der Finanzaufsicht Bafin negativ aufgefallen. Die Behörde ist für Versicherer zuständig – nicht für Makler, das macht die IHK. Würde die Behörde den Versicherungskonzernen die Teilnahme an solchen Aktionen untersagen, wäre das dennoch ein deutliches Signal.

Man prüfe derzeit, ob „ein Verstoß eines Versicherers gegen das Provisionsabgabeverbot“ vorliege, sagte ein Bafin-Sprecher unserer Redaktion. Das sei der Fall, wenn „Versicherungsunternehmen Provisionszahlungen für Versicherungsverträge erbringen, die während des Aktionszeitraums vermittelt wurden“.

Möglicherweise könnte die Bafin sogar die Rückabwicklung der abgeschlossenen Policen anordnen, heißt es in informierten Kreisen. In einer ähnlichen Angelegenheit hatte die Behörde den Versicherungskonzernen bereits die Kooperation mit dem Versicherungsvergleichsportal Gonetto untersagt. Auf Unterstützung der IHK kann Check24 ebenfalls nicht hoffen. Bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer München und Oberbayern hat man den Verdacht auf „eine Umgehung des Provisionsabgabeverbots und irreführende Werbung“. Das geht aus einem Schreiben an den BVK hervor. Man habe den Fall an die Wettbewerbszentrale weitergeleitet und die Gewerbeaufsicht informiert.

Verteidigung von klassischem Vertrieb in Zeiten der Digitalisierung

Check24 hingegen sieht sich auf der sicheren Seite. Der Rabatt sei ein „Dankeschön für die Nutzung des Kundenkontos“, mit dem Abschluss einer Police habe das nichts zu tun. Das Portal hat einen Trick angewendet: Der Rabatt wird den Kunden von Check24 überwiesen – und nicht von dessen Tochtergesellschaften, bei welchen die Kunden den Vertrag abschließen. Das sind etwa die Check24 Vergleichsportal für Kfz-Versicherungen GmbH oder die Check24 Vergleichsportal für Sachversicherungen GmbH.

Doch sind es wohl nicht nur juristische Feinheiten und Kundenbelange, die den BVK umtreiben. Es geht auch darum, den klassischen Vertrieb in Zeiten der Digitalisierung zu verteidigen. Zahlen der IHK dokumentieren den Wandel in der Branche. Bundesweit geht die Anzahl der Versicherungsvermittler und -berater zurück. Waren es im Oktober 2015 noch 235.335, ist diese Zahl 2018 schon auf 204.148 gesunken.

Lars Gatschke, der bei der Verbraucherzentrale Bundesverband für den Finanzmarkt zuständig ist, beobachtet beim BVK deshalb „ein essenzielles Eigeninteresse an dem Provisionsabgabeverbot“. Verbrauchern, die online eine Versicherung abschließen wollen und mit weniger Beratung zufrieden sind, sollte auch ein Preisvorteil zustehen, fordert Gatschke. Andernfalls würde „ein aufgeblähter Vertriebsweg aufrechterhalten“, der in ein paar Jahren ohnehin nicht mehr die Bedeutung haben werde.