Ingolstadt/Wolfsburg. Mit sofortiger Wirkung scheidet der in Haft sitzende Audi-Chef Stadler aus seinen Ämtern aus. Die Trennung erfolgte einvernehmlich.

Der Volkswagen-Konzern trennt sich von dem inhaftierten Audi-Chef Rupert Stadler. Stadler scheidet mit sofortiger Wirkung aus den Vorständen von VW und Audi aus, teilte der Konzern am Dienstag mit. Auch seine Dienstverträge würden beendet.

Die Trennung erfolge einvernehmlich, die entsprechende Vereinbarung sei unterzeichnet worden. Das Angebot habe schon länger vorgelegen, allerdings habe der Aufsichtsrat dieses ausführlich rechtlich prüfen lassen. Schon Mitte September hatte es Gerüchte über eine mögliche Ablösung des Audi-Chefs gegeben.

Stadler will sich auf seine Verteidigung konzentrieren

Stadler war im Juni wegen Betrugsverdachts und Verdunkelungsgefahr im Zusammenhang mit dem Abgas-Skandal verhaftet worden. Der beurlaubte Manager sei wegen seiner andauernden Untersuchungshaft nun nicht in der Lage, seine Aufgaben als Vorstandsmitglied zu erfüllen, so die Begründung zum Ausscheiden Stadlers. Er wolle sich auf seine Verteidigung konzentrieren. Die vertragliche Abwicklung sei an den Verlauf und den Ausgang des Strafverfahrens geknüpft.

Der Aufsichtsrat hatte bereits am Freitag über die Personalie beraten, war nach Angaben aus Unternehmenskreisen aber nicht zu einem einhelligen Votum gekommen. Vor allem über die Modalitäten sollte weiter gesprochen werden.

Vereinbarung schließt hohe Millionenzahlung offenbar aus

Stadlers Vertrag war erst im vergangenen Jahr um fünf Jahre verlängert worden und wäre regulär noch bis Ende 2022 gelaufen. Unter normalen Umständen stünde deshalb eine hohe Abfindung im Raum.

Mit der Vereinbarung zwischen Stadler und Volkswagen seien theoretische Zahlungsansprüche Stadlers in zweistelliger Millionenhöhe allerdings ausgeschlossen worden, hieß es in informierten Kreisen. Er bekomme als Sofortzahlung deutlich weniger als eine Million Euro. Der Rest zur Abwicklung künftiger Ansprüche für die verbleibende Laufzeit der Dienstverträge werde erst ausgezahlt, wenn die Strafverfahren in Deutschland ohne Verurteilung beendet seien. (dpa/rtr/jkali)