Braunschweig. Volkswagen musste wegen der Diesel-Affäre eine Rekordstrafe von einer Milliarde Euro zahlen. Das mindert den Gewinn und die Steuerlast.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte wegen des Dieselskandals Mitte Juni ein Bußgeld in Höhe von einer Milliarde Euro gegen Volkswagen verhängt. Das Geld hat VW bereits an das Land Niedersachsen überwiesen. Nun erfuhr die „Braunschweiger Zeitung“: Etwa ein Drittel der Summe kann VW sich aller Voraussicht nach über die Steuer zurückholen.

Treffen würde dies über die Gewerbesteuer vor allem VW-Standorte – also auch Wolfsburg, Braunschweig und Salzgitter.

Die Buße, die VW zahlen musste, setzt sich aus dem gesetzlichen Höchstbetrag von fünf Millionen Euro sowie einer Gewinn-Abschöpfung in Höhe von 995 Millionen zusammen. VW wird kaum Steuern für einen Gewinn bezahlen, den der Konzern gar nicht hat. VW darf das Geld zurückfordern.

Klaus Ziehe, Sprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig, sagte zwar: „Wir können keine Aussage zu den steuerlichen Auswirkungen für die Volkswagen AG machen.“ Die „Braunschweiger Zeitung“ erfuhr aber: Eine steuerliche Berücksichtigung war bei der Einigung zwischen der Staatsanwaltschaft und VW nie Thema. Es ist VW nicht verboten worden, die Strafe abzusetzen.

300 Millionen Euro kann Volkswagen wohl absetzen

Es geht um etwa 300 Millionen Euro. Das teilte das niedersächsische Finanzministerium mit. Alleine die Körperschaftssteuer würde sich auf 150 Millionen Euro belaufen. Eine Sprecherin sagte: „Die Mindereinnahmen würden sich zu je 50 Prozent auf Bund und die Länder verteilen.“ Das führt für Niedersachsen zunächst zu Mindereinnahmen von 75 Millionen. Unter Einbeziehung des Länderfinanzausgleichs bleiben nur noch acht Millionen Mindereinnahmen für Niedersachsen übrig. Den Rest müssten die Nettozahler wie Bayern und Baden-Württemberg stemmen – obwohl sie vom VW-Bußgeld gar nicht profitieren.

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    Der Steuerausfall würde für Städte mit VW-Standorten über die Gewerbesteuer bei 140 Millionen Euro liegen – schätzt das Finanzministerium. Vor allem Wolfsburg als Konzernsitz würde dies schmerzhaft zu spüren bekommen.

    Ein VW-Sprecher sagte lediglich, der Konzern wolle sich grundsätzlich „nicht zu Spekulationen äußern, die die jährliche Steuererklärung und die sich daraus ergebende Steuerlast betreffen“.

    Wolfsburg und Braunschweig rechnen schon mit weniger Einnahmen

    Die Städte Wolfsburg und Braunschweig gehen bereits von Mindereinnahmen aus. In einer gemeinsamen Erklärung schrieben die beiden Oberbürgermeister, Klaus Mohrs und Ulrich Markurth, der „Braunschweiger Zeitung“: „Sollten unsere Gewerbesteuer-Einnahmen tatsächlich wegen des Bußgelds von VW deutlich geringer ausfallen, haben wir die klare Erwartung an die Landesregierung, dass mit einem Teil der Bußgeldmilliarde gezielt Projekte in den niedersächsischen VW-Standorten gefördert werden.“ Die beiden haben konkrete Vorstellungen: „Zum Beispiel würden wir uns über Gelder für die digitale Entwicklung freuen.“

    Salzgitters Oberbürgermeister Frank Klingebiel sagte: „Es wäre ein Treppenwitz der Finanzgeschichte, wenn die ohnehin unterfinanzierte Stadt Salzgitter auf den Gewerbesteuerausfällen sitzen bleiben würde, die durch die Bußgeldzahlung von VW an das Land verursacht werden. Ich erwarte ohne Wenn und Aber eine vollumfängliche Ausgleichszahlung des Landes.“

    Dieser Artikel ist zuerst auf www.braunschweiger-zeitung.de erschienen.