Berlin. In Schlichtungsverfahren werden Firmen und Kunden an einen Tisch gebracht. Doch nicht alle Firmen wollen überhaupt an diesen Tisch.

Die Lebensversicherung zahlt zu wenig aus oder die private Krankenversicherung nicht genug zur Behandlung dazu. Die Unternehmen wollen das aber partout nicht einsehen. Das sind typische Fälle, in denen Verbraucher eine Schlichtungsstelle anrufen. Mittlerweile gibt es über die Branchen hinweg 25 davon. Zeit für die Bundesregierung, zwei Jahre nach Inkrafttreten des Streitbeilegungsgesetzes Bilanz zu ziehen.

Zwei Ergebnisse stechen dabei heraus. Die Zahl der Anträge auf eine Schlichtung steigt stark an. 2017 verzeichneten die Schiedsstellen 68.538 Eingaben, elf Prozent mehr als im Jahr zuvor. Dagegen gibt es in der Wirtschaft weiterhin Vorbehalte gegen das Schlichtungsverfahren.

Postunternehmen zögen sich aus dem Schlichtungsverfahren zurück, heißt es im Bericht des Bundesamtes für Justiz. Nicht einmal jede zweite Firma nehme noch daran teil. Auch Handelsunternehmen drücken sich mit Hinweis auf Kulanzregelungen um eine Teilnahme herum. So bleibt die erste Bilanz der Schlichtungsstellen zwiespältig.

Schiedsverfahren ist für Verbraucher oft kostenlos

Der Vorteil eines Schlichtungsverfahrens liegt für die Bundesregierung auf der Hand. „Schnell, einfach, kostengünstig: Schlichtung ist bei Verbraucherstreitigkeiten eine gute Alternative zum gerichtlichen Verfahren“, sagt Justizministerin Katarina Barley (SPD). Einige Ombudsleute arbeiten schon lange und sind in der Öffentlichkeit auch bekannt. Dazu zählen die Schlichter der Versicherungen, Banken oder privaten Krankenkassen.

Auch die Schlichtungsstelle für den Öffentlichen Personenverkehr (SÖP) oder die für Ärger mit Telekommunikationsfirmen und Postdienstleistern zuständige Bundesnetzagentur kennen mittlerweile viele Verbraucher. Doch kaum jemand kennt die Schlichtungsstellen für Immobilien, Bausparer oder Besitzer von Investmentfonds. Weitere Einrichtungen sollen folgen.

Für die Verbraucher ist das Verfahren in der Regel kostenlos und kann meist online angestoßen werden. Der Ombudsmann der Versicherungen etwa darf bei zu einem Streitwert von 10.000 Euro ein verbindliches Urteil fällen. In anderen Branchen kann der Vorschlag auch abgelehnt werden. Die meisten Beschwerden kommen von Versicherungskunden und Reisenden.