Bonn/München. Kurzzeitig musste die katholische Kirche für Musikaufführungen einzeln bezahlen. Nun wurde ein neuer Vertrag mit der Gema geschlossen.

Die katholischen Diözesen in Deutschland haben sich mit der Verwertungsgesellschaft Gema auf eine Fortführung des Pauschalvertrags für Konzerte und Gemeindeveranstaltungen verständigt.

Katholische Kirchengemeinden und andere kirchliche Einrichtungen müssen die Vergütungen für musikalischen Aufführungen bei Konzerten und Veranstaltungen nun nicht mehr selbst an die Gema zahlen, wie die Deutsche Bischofskonferenz und die Gema am Dienstag mitteilten. Der neu ausgehandelte Vertrag mit dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hat demnach eine Laufzeit von fünf Jahren.

Durch die Pauschalzahlung sind den Angaben zufolge zahlreiche Veranstaltungen der kirchlichen Einrichtungen abgedeckt. Konzerte der Ernsten Musik oder Gospelgesang unterliegen lediglich einer Meldepflicht. Nur Konzerte der Unterhaltungsmusik sind vom Vertrag nicht erfasst und somit sowohl zu melden als auch zu vergüten.

Neuer Vertrag gilt rückwirkend zum 1. Januar

Die Gema hatte einen ihrer beiden Pauschalverträge mit der katholischen Kirche zum Jahreswechsel gekündigt, nachdem sich die Verwertungsgesellschaft und der VDD nicht auf die künftige Höhe der Jahrespauschale hatten einigen können.

Damit mussten Gemeinden und kirchliche Einrichtungen die Gema-Lizenzvergütungen für Musikaufführungen außerhalb von Gottesdiensten und gottesdienstähnlichen Veranstaltungen selbst zahlen. Sie befürchteten dadurch hohe Kosten und einen großen Verwaltungsaufwand.

Der neue Vertrag gilt den Angaben zufolge rückwirkend zum 1. Januar 2018. Bereits gestellte Rechnungen würden von der Gema storniert und gegebenenfalls zurückerstattet.

Die Verwertungsgesellschaft vertritt die Interessen von Komponisten und Textdichtern als Urheber von Musikwerken sowie Musikverleger. (epd)