Hamburg/Berlin. Die Zahl der erwerbstätigen Rentner in Deutschland ist auf mehr als 1,4 Millionen gestiegen – fast dreimal so viel wie im Jahr 2000.

Immer mehr Senioren sind auch als Rentner noch erwerbstätig. Laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ gingen im Jahr 2016 rund 1,42 Millionen Rentner in Deutschland einer Beschäftigung nach. Im Jahr 2000 hatte ihre Zahl noch bei 539.000 gelegen. Die Daten gehen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor. Unterdessen forderten die Wirtschaftswissenschaftler Gert G. Wagner und Cornelius Richter, Arbeitnehmer im Rentenalter sollten befristete Arbeitsverträge ohne Einschränkungen schließen dürfen.

„Bei der Neueinstellung von Arbeitnehmern, die einen unbefristeten Rentenanspruch haben, sollte es keine Obergrenze bei Dauer und Zahl möglicher Befristungen geben“, schreiben die Experten vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin in einem gemeinsamen Beitrag für den „Tagesspiegel“ (Sonntag). Der Gesetzgeber solle eine entsprechende Regelung schaffen, die für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Verlässlichkeit schaffe.

Die meisten erwerbstätigen Rentner haben Minijob

Angesichts der Alterung der Erwerbsbevölkerung sehen Wagner und Richter nicht die Gefahr, dass die älteren Arbeitnehmer jüngere verdrängen könnten. Ältere Menschen könnten so ihre Rentenansprüche erhöhen, Arbeitgeber könnten erfahrene Arbeitskräfte gewinnen, argumentieren die Wissenschaftler.

Stichproben des Statistischen Bundesamts ergaben dem „Spiegel“-Bericht zufolge, dass der Großteil der erwerbstätigen Rentner (47,5 Prozent) in einem Minijob arbeitet. 24,8 Prozent der arbeitenden Senioren waren als Selbstständige tätig. Gründe für die Erwerbstätigkeit werden in der Auswertung nicht genannt.

Erstaunlich ist dem Bericht zufolge, dass die sogenannte Teilrente wenig genutzt wird, wie eine Sonderauswertung der Rentenstatistik zeigt. Im Jahr 2016 wählten nur 2.677 Personen diese Möglichkeit, schon vor Erreichen der Regelaltersgrenze einen Teil der Rente zu beziehen und gleichzeitig in Teilzeit zu arbeiten. Das soll einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglichen. (epd)