Berlin . Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für Verbraucher schwer zu durchschauen. Sie sollten auf das Wesentliche reduziert werden.

Schon der Begriff ist so sperrig, dass viele davor zurückschrecken: Allgemeine Geschäftsbedingungen – kurz AGB oder umgangssprachlich das „Kleingedruckte“ genannt. Sie gehören zu jedem Kauf und Geschäftsabschluss dazu, auch wenn sie von den meisten Verbrauchern in der Regel nur überflogen, wenn überhaupt, zur Kenntnis genommen werden.

Die meisten setzen beim Kauf im Internet automatisch einen Haken in das Kästchen AGB – Hauptsache, die Ware kommt. Dies kann ein Fehler sein, insbesondere wenn unseriöse Anbieter dahinterstecken.

AGBs mit bösen Überraschungen

Denn in den AGB verstecken sich manchmal Bedingungen, denen man beim bewussten Lesen nicht zugestimmt hätte. Zum Beispiel, dass man Werbung erhält. Oder dass persönliche Daten oder die von Freunden auch an andere Dienstleister weitergegeben werden dürfen, was zu unerwünschten Werbemails auf dem Rechner führen kann.

Damit dem Verbraucher solche bösen Überraschungen erspart bleiben, sollten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf das Wesentliche reduziert werden – und zwar sowohl inhaltlich als auch vom Umfang her.

Hunderte Seiten unzumutbar

Es ist niemandem zumutbar, auf dem Smartphone Hunderte Seiten zu lesen, um nach mehr als einer Stunde bei der letzten Zeile erschöpft anzukommen. Hier dient die Ausführlichkeit nicht mehr der Aufklärung, sondern der Irreführung der Verbraucher, weil das Wesentliche nicht mehr erfasst werden kann.

Die Idee des Sachverständigenrates für Verbraucherfragen, bei AGB und Datenschutzerklärungen das Wichtigste auf einer Seite – als sogenannte One-Pager – zusammenzufassen, weist hier zum Schutz aller Konsumenten in die richtige Richtung. Das nächste Verbraucherministerium sollte dieses Ziel deshalb in ein Gesetz münden lassen.