Berlin. Check24 muss seine Kunden über seine Rolle als Versicherungsmakler frühzeitig informieren. Richter verhängten nun ein Ordnungsgeld.

Im Streit um seine Rolle als Versicherungsmakler erleidet Check24 abermals eine Niederlage vor Gericht. Das Portal muss seine Kundeninformationen nachbessern und darüber hinaus ein Ordnungsgeld in Höhe von 15.000 Euro zahlen. Das geht aus dem Beschluss des Münchner Landgerichts vom 19. Januar hervor, der unserer Redaktion vorliegt (Az.: 37 O 15268/15).

Hintergrund ist ein seit rund zwei Jahren andauernder Streit zwischen dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und Check24 um die Frage, ob sich das Portal, das auch Versicherungen verkauft, klar und frühzeitig als Makler zu erkennen gibt. So will es das Gesetz. Der BVK hatte dies angezweifelt und zuletzt im April 2017 vor dem Oberlandesgericht München in weiten Teilen recht bekommen. Check24 besserte nach – jedoch nach Meinung des BVK nicht ausreichend, weshalb er mit der Vollstreckungsklage erneut vor Gericht zog.

Check24 will in den nächsten Tagen nachbessern

Auch mit dem neuen Internetauftritt komme das Portal seiner „Informationspflicht bei Aufruf von Versicherungsinformationen nicht nach“, heißt es nun in dem Gerichtsbeschluss. Die Richter verlangen, dass das Portal die gesetzlich vorgeschriebene „Erstinformation“ – ein Text, der über die Maklerrolle aufklärt – dem Kunden anzeigt, noch bevor er das Vergleichsergebnis angezeigt bekommt. Bisher erfolgte dies erst, wenn der Kunde tatsächlich an dem Abschluss einer Versicherung Interesse zeigte und seine E-Mail-Adresse eingab.

Check24 könne sich nun nicht mehr weigern, „sich als das zu offenbaren, was das Portal ist: Kein Vergleichsportal, sondern ein Makler, der für die Vermittlung von Versicherungen Provisionen kassiert“, sagte BVK-Präsident Michael Heinz zufrieden. „Wir werden nun nachbessern. Wie genau, das werden wir in den nächsten Tagen prüfen“, kündigte Check24-Geschäftsführer Christoph Röttele an. „Lösungen, die es Verbrauchern erschwert, anonym und unverbindlich einen Produktvergleich auf unseren Seiten durchzuführen, erachten wir weiterhin für nicht kundenfreundlich.“

Check24-Geschäftsführer kündigt in Zukunft Testkäufe an

Den Check24-Chef ärgert die Dauerfehde des Konkurrenten. Der Verband habe „eine rote Linie überschritten“. Er zeige mit dem „Finger auf andere, hält sich aber selbst nicht an die Anforderungen“. Das habe er durch Testkäufer, die er bundesweit in Maklerbüros geschickt habe, festgestellt. Es sei nicht üblich, dass Kunden beim Eintritt in ein Maklerbüro zuerst die Visitenkarte und die Erstinformation in die Hand gedrückt bekommen, behauptet Röttele. „Wenn wir weiterhin das ‚Fair Play‘ verletzt sehen, dann werden wir auch in Zukunft Testkäufe durchführen“, kündigte Röttele an.