Berlin/Frankfurt. Die EU erhöht den Wettbewerb bei Banken. Die Regeln ermöglichen Amazon und Apple Zugriff auf Kontodaten. Was Verbraucher wissen müssen.

Sie kommen unter einem harmlosen Kürzel daher und können doch dramatische Folgen für alle Bankkunden haben: Von diesem Sonnabend an gelten neue Regeln für den Zahlungsverkehr in Europa, kurz PSD2. Große Internetkonzerne etwa können dadurch Zugriff auf Kontodaten bekommen, die bisher ausschließlich den Banken vorbehalten waren. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Kunden dem zustimmen.

Einsehen dürfen die Unternehmen künftig alle Kontodaten der vergangenen 90 Tage, das bedeutet, Amazon zum Beispiel könnte wissen, wie viel Miete ein Kunde zahlt, wie oft er etwa Wein ordert und wie viel Bargeld auf dem Girokonto liegt. Amazon könnte mit diesen Daten den Kunden noch besser kennenlernen und etwa beim Kauf eines Computers gleich die entsprechende Finanzierung vorschlagen. Der US-Internetkonzern Google könnte noch genauere Werbung anzeigen lassen.

Unternehmen wie Amazon und Apple arbeiten bereits länger daran, klassische Zahlungsarten wie Lastschrift und Kreditkarte zu ersetzen. Zudem können die Konzerne mit den zusätzlichen Daten noch mehr über ihre Kunden erfahren und ihnen gezielter Angebote Für Baufinanzierungen, Kredite, Wertpapiere machen – bisher ein Privileg der Banken. Die wichtigsten Änderungen der neuen EU-Richtlinie im Überblick.

• Kontodaten:

Die wohl bedeutendste Neuregelung betrifft die Daten, die die Banken bisher alleine haben. Die EU will Innovationen und Wettbewerb unter den Finanzdienstleistern fördern. Die Richtlinie schreibt vor, dass die Banken ihre Infrastruktur für Finanztechnologieunternehmen (Fintechs), und andere Dienstleister öffnen müssen. Künftig kann dann ein frisch gegründetes Fintech oder ein Onlinekonzern wie Amazon auf Kontodaten zugreifen – allerdings muss der Kunde das gestatten. Firmen, die den Zugriff haben wollen, müssen auch eine Zulassung bei der Finanzaufsicht Bafin besitzen.

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    So könnte ein Fintech etwa ein Programm anbieten, dass einem Kunden eine Übersicht über alle Konten zeigt, die er bei unterschiedlichen Banken hat, und auch Buchungsmöglichkeiten anbieten. Es gibt bereits Firmen die Tagesgeldkonditionen vergleichen, sie könnten Kunden mit dem Datenzugriff maßgeschneiderte Angebote machen. Allerdings seien es wahrscheinlich weniger die kleinen Finanztechnologieunternehmen, die davon profitieren dürften, sagt Dirk Schiereck, Professor für Finanzierung und Bankbetriebslehre an der Technischen Universität Darmstadt. „Das werden eher die großen Internetplattformen sein wie Google, Amazon oder bald auch Alipay, der Onlinebezahldienst des chinesischen Amazon-Konkurrenten Alibaba.“

    Zunächst erlaubt die neue Regel Onlineshops, künftig eine Zahlung selbst abwickeln zu können. Kreditkarten oder ähnliches wären nicht mehr nötig. Amazon etwa hätte direkten Zugriff auf die Bankdaten und könnte dem Kunden ein Bezahlverfahren mit Pin und Tan oder biometrischem Fingerabdruck anbieten, dass direkt auf das Konto zugreift.

    • Zahlung:

    Bisher muss der Kunde für jede einzelne Bestellung bestätigen, wie er bezahlen möchte. Amazon muss dann das Geschäft etwa über ein Kreditkarteninstitut abwickeln und zahlt Gebühren. Dieser Zwischenschritt entfiele. Amazon könnte die eingesparten Gebühren als Rabatte an die Kunden weitergeben, sagt Unternehmensberater Jörg Schreiner – im Austausch für deren Daten. Schreiner nennt die neuen Regeln ein „Gottesgeschenk für alle, die spezielle digitale Schnittstellen bedienen“. Denn die Konzerne interessieren sich vermutlich nicht so sehr für die Zahlungsmöglichkeiten.

    Amazon sei stärker daran gelegen, deutlich mehr Informationen über die Finanztransaktionen der Kunden zu erhalten, sagt Nikolas Beutin, Partner bei der Unternehmensberatung PWC Deutschland.

    Mehr Wettbewerb sei grundsätzlich von Vorteil für die Verbraucher, sagt Finanzexperte Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Aber die Verbraucher könnten noch nicht steuern, welche Daten der Finanzdienstleister einsehen könne. Bisher geht nur: Alles oder nichts. Finanzprofessor Schiereck von der TU Darmstadt sagt, Verbraucher sollten vorsichtig sein, wenn es um das Einverständnis zu neuen oder überarbeiteten Geschäftsbedingungen bei Internetfirmen gehe. Sie sollten nicht ungelesen per Häkchen zustimmen. Es könnte ein weitreichender Zugriff auf Kontodaten enthalten sein.

    • Sicherheit:

    Die Richtlinien enthalten auch neue Regeln zur Sicherheit. Kunden müssen künftig nicht nur Kartendaten und Kontonummer oder Nutzername und Kennwort eingeben, um im Netz etwas zu bezahlen. Ein zweites Merkmal wie der biometrische Fingerabdruck oder eine SMS ans eigene Smartphone werden Pflicht.

    • Gebühren:

    Zusätzliche Gebühren für Zahlungsarten entfallen. Verbraucher können kostenfrei per Lastschrift, Überweisung und mit fast allen gängigen Zahlungskarten bezahlen.

    • Missbrauch:

    Vorteilhaft sind die neuen Regeln im Fall des Kartenmissbrauchs, etwa bei Diebstahl. Bisher muss der Geschädigte bis zu 150 Euro des Schadens selbst tragen. Künftig sind es 50 Euro. Das gilt, wenn der Kunde sich nicht grob fahrlässig verhalten oder vorsätzlich gehandelt hat. Die Bank muss die Buchung innerhalb des auf die falsche Buchung folgenden Bankarbeitstages korrigieren.

    • Gültigkeit:

    Die neuen Regeln treten am Sonnabend, 13. Januar, EU-weit in Kraft. Vor allem für die Datenabfrage gilt eine Übergangsfrist von 18 Monaten, in denen die Banken ihre Technik so ändern müssen, dass ein Zugriff von außen möglich wird.