Berlin/Nürnberg. Bis Ende 2018 soll es Leistungen der Arbeitsagentur auch an Supermarktkassen geben. Wie genau wird das funktionieren? Ein Überblick.

Leistungen der Arbeitsagentur wie das Arbeitslosengeld sollen ab Ende 2018 auch bar an Kassen einiger Supermärkte und Drogerien ausgezahlt werden. Wir berichteten. Unter anderem gibt es das Geld via Coupon bei Rewe, Penny, Real, dm und Rossmann.

Sorgen macht vor allem das Thema Anonymität der Leistungsempfänger. Der Sprecher der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg, Christian Weinert, erklärt, wie das funktionieren kann.

Herr Weinert, wie funktioniert der Transfer der Leistungen zwischen den Einzelhändlern und den staatlichen Behörden konkret?

Christian Weinert: Kunden, die im Ausnahmefall eine sofortige Barzahlung benötigen, erhalten vom Jobcenter einen neutral gehaltenen Gutschein. Mit diesem Coupon bekommen sie an den Kassen der beteiligten Märkte die entsprechende Summe ausbezahlt. Das ganze Prozedere, also die Verrechnung zwischen auszahlender Kette und dem Anbieter Cash Payment Solutions, findet ohne Austausch persönlicher Daten statt.

Der Leistungsempfänger bleibt also anonym?

Weinert: Ja.

Ist für die Einzelhändler im Moment der Auszahlung ersichtlich, welche Art von Leistung der Bürger bezieht?

Nein, der Barcode auf dem Coupon lässt keine Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zu. Sowohl der auszahlende Markt als auch der Anbieter Cash Payment Solutions erhalten keine Klardaten von Empfängern von Arbeitslosengeld. Zur Abrechnung mit der Bundesagentur für Arbeit wird lediglich ein Zifferncode gespeichert, damit die Zahlungsflüsse korrekt abgewickelt werden können.

Übrigens: Der Supermarktmitarbeiter an der Kasse kann anhand des Coupons nicht unterscheiden, ob der Kunde etwa eine Online-Retoure des Versandhandels mit dem Gutschein ausgezahlt bekommen möchte oder einen Vorschuss auf sein Arbeitslosengeld.

Könnten Sie einmal nachzeichnen, wie den Einzelhändlern das ausgezahlte Geld erstattet wird?

Weinert: Dieser Vorgang wird über unseren Gesamtdienstleister „Cash Payment Solutions“ abgewickelt.

Wie sieht es mit der Nutzung der Daten der Transaktionen für eigene Zwecke des Supermarktes aus? Etwa, um zu ermitteln, welche potenziellen Kundengruppen einen bestimmten Markt besuchen?

Weinert: Es werden bei der Transaktion keine personalisierten Daten erhoben, der Gutschein erhält solche Personenmerkmale nicht.