München. Der Präsident des Sparkassenverbandes Georg Fahrenschon wird der Steuerhinterziehung verdächtigt. Er wehrt sich gegen den Vorwurf.

Sparkassenpräsident Georg Fahrenschon steht ein Strafprozess wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung bevor. Der frühere bayerische Finanzminister hat Steuererklärungen um Jahre verspätet abgegeben, wie Fahrenschon am Dienstag einräumte. Er bestreitet aber eine vorsätzliche Straftat. Zuvor hatte die „Bild am Sonntag“ darüber berichtet. Der ehemalige CSU-Politiker hat Einspruch gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft München I eingelegt.

Übliche Folge des Einspruchs gegen einen Strafbefehl ist nach dem strafrechtlichen Prozedere nun eine öffentliche Hauptverhandlung, wie ein Sprecher des zuständigen Amtsgerichts München erläuterte. Fahrenschon erklärte selbst, er habe das zuständige Gericht „um eine vollständige und gerechte Bewertung des Sachverhalts“ gebeten.

Noch kein Termin für Verhandlung

Beim Amtsgericht ist das Verfahren eingegangen, einen Termin für die Hauptverhandlung gibt es aber noch nicht. „Rechtstheoretisch“ sei allerdings in jedem Stadium eines Strafverfahrens auch noch eine Einstellung denkbar, sagte der Gerichtssprecher.

Damit ist im Falle Fahrenschon wohl aber nicht zu rechnen. Der ehemalige CSU-Politiker kennt sich mit fiskalischen Angelegenheiten aus: Er war als bayerischer Finanzminister von 2008 bis 2011 Chef der bayerischen Steuerverwaltung.

Fahrenschon steht in dieser Woche zur Wahl

„Ich habe meine Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 2012 bis 2014 verspätet, nämlich erst im Jahr 2016, beim zuständigen Finanzamt abgegeben. Das ist ein Versäumnis, das ich sehr bedaure“, stellte Fahrenschon in einer Erklärung fest. Er habe aber im vergangenen Jahr „alle vom Finanzamt festgestellten Steuern, Zinsen sowie die zu Recht erhobenen Säumniszuschläge bezahlt“.

Fahrenschon steht seit Mai 2012 an der Spitze des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV) in Berlin. An diesem Mittwoch steht in der Mitgliederversammlung seine Wiederwahl für eine zweite sechsjährige Amtszeit an.

Fahrenschon: „Keine vorsätzliche Straftat“

Nach Darstellung Fahrenschons ist die Staatsanwaltschaft München der Ansicht, „dass die verspätete und schrittweise Abgabe der Steuererklärungen eine vorsätzliche Steuerhinterziehung darstellt“. Das sei nicht richtig. „Mir ist vorzuwerfen, dass ich meiner Pflicht zur rechtzeitigen Abgabe der jeweiligen Erklärungen nicht nachgekommen bin. Das ist kritikwürdig, aber keine vorsätzliche Straftat.“ (dpa)