Karlsruhe. Quadratisch, juristisch abgesegnet: Ritter Sport und Dextro Energy haben vorerst ihren Schutz für die Form der Produkte gesichert.

Ritter Sport und Dextro Energy haben in einem Markenrechtsstreit vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Sieg errungen. Die Karlsruher Richter hoben am Mittwoch Entscheidungen des Bundespatentgerichts auf, das die Löschung von Markenrechten der Süßwarenhersteller angeordnet beziehungsweise bestätigt hatte. (Az.: I ZB 105/16 u.a.)

Die Unternehmen hatten sich jeweils eine dreidimensionale Marke schützen lassen: Der Schokoladenhersteller für die Form der Verpackung seiner quadratischen Tafeln, Dextro Energy für die Form des Traubenzuckers selbst.

Konkurrenten hatten bei Bundespatentgericht Erfolg

Milka-Hersteller Kraft Foods (heute Mondelez) hatte die Löschung des Quadrates als geschütztes Markenzeichen gefordert – und damit vor dem Bundespatentgericht in München vor knapp einem Jahr zunächst Erfolg. Auch ein Dextro-Energy-Wettbewerber war erfolgreich gegen die Eintragungen im Markenregister vorgegangen. Der BGH war mit der Begründung des Bundespatentgerichts aber nicht zufrieden.

Zwar schließe das Gesetz einen Markenschutz aus, wenn die Form durch die „Art der Ware“ vorgegeben werde oder erforderlich sei, um eine „technische Wirkung“ zu erreichen. Die Karlsruher Richter waren aber nicht davon überzeugt, dass im Fall der Schokoladenverpackung und der Traubenzuckertafeln diese Voraussetzungen vorlagen. Es gibt keinen technischen Grund, wieso eine Schokoladentafel quadratisch sein müsste.

Das Bundespatentgericht muss nun klären, ob andere Gründe vorliegen, die einen Markenschutz ausschließen könnten. (dpa)