Brüssel. Die EU-Kommission geht gegen die Steuertricks vieler US-Konzerne vor. Amazon soll nachträglich eine Viertelmilliarde Euro berappen.

US-Konzerne wie Amazon und Apple machen in Europa Milliardengewinne, doch Steuern zahlen sie kaum. Das will die EU-Kommission nicht länger hinnehmen. Nachdem sie Apple bereits vor einem Jahr aufgefordert hatte, in Irland 13 Milliarden Euro an Steuern nachzuzahlen, kam am Mittwoch die Rechnung für Amazon: Rund 250 Millionen Euro soll der Versandhändler in Luxemburg nachträglich berappen.

Irland und Luxemburg hatten die Internetriesen mit besonders vorteilhaften Steuerdeals in ihre Länder gelockt. Dabei wurden die US-Konzerne gegenüber einheimischen Firmen begünstigt, meint EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Dies sei nach dem EU-Beihilferecht jedoch nicht zulässig. Die beiden EU-Länder sollen die Steuerschlupflöcher nun abschaffen und die Fehlbeträge eintreiben.

Drei Viertel der Gewinne werden nicht versteuert

Um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen, kündigte Vestager eine Klage gegen Irland vor dem Europäischen Gerichtshof an. Irland hatte bis zum 3. Januar dieses Jahres Zeit, die Steuerschuld bei Apple einzufordern. Bis heute habe Dublin das Geld aber „nicht einmal teilweise“ zurückverlangt, kritisierte Vestager.

Brüssel bleibe deshalb nichts anderes übrig, als vor Gericht zu ziehen. Apple wird beschuldigt, auf seine in Europa erzielten und in Irland gebündelten Gewinne nur 0,005 Prozent Steuern gezahlt zu haben. Das irische Finanzministerium betonte, dass man diese Analyse der EU-Kommission nie geteilt habe. Der Schritt der EU-Behörde sei „sehr bedauerlich“, teilte das Ministerium mit. Sowohl Irland als auch Apple gehen gegen die Forderung der Kommission juristisch vor.

Ein ähnlicher Streit droht nun auch mit Amazon. Ähnlich wie Apple soll auch der Internet-Händler seine Gewinne klein gerechnet haben – mit freundlicher Unterstützung aus Luxemburg. Die Grundlage sei ein sogenannter Steuervorbescheid aus dem Jahr 2003, heißt es in Brüssel. Er habe dazu geführt, dass die Steuerbelastung „ohne triftigen Grund verringert“ wurde.

Kampf gegen die Steuervermeidung

Dabei griff Amazon auf einen simplen Trick zurück. Die Gewinne der Betriebsgesellschaft Amazon EU, die für das gesamte Geschäft in Europa zuständig ist, wurden zwar ordnungsgemäß ausgewiesen. Sie wurden jedoch durch üppige Lizenzgebühren geschmälert, die Amazon an eine ebenfalls in Luxemburg beheimatete Holding zahlte. Diese Zahlungen verschlangen mehr als 90 Prozent des Gewinns, und sie waren höher als in den USA üblich.

„Dadurch wurden fast drei Viertel der Gewinne von Amazon nicht besteuert“, kritisierte Vestager. Der amerikanische Konzern habe viermal weniger Steuern gezahlt als örtliche Unternehmen, die sich an die normalen Steuervorgaben hielten. Dies sei eine unerlaubte staatliche Beihilfe, so die dänische Kommissarin. „Die Mitgliedstaaten dürfen multinationalen Konzernen keine selektiven Steuervergünstigungen gewähren“, betont die Kommissarin.

So wurde Amazon zum Welt-Konzern

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    Doch während sie sich noch den Fragen der Presse stellte, kam bereits Widerspruch aus Luxemburg. Seit 2006 seien die Steuerregeln gründlich überarbeitet worden, teilte das Finanzministerium des Großherzogtums mit. Amazon sei nach den jeweils gültigen Regeln besteuert worden und habe keine unzulässige Staatsbeihilfe erhalten. Im Übrigen bekenne sich Luxemburg zu Steuertransparenz und zum europäischen Kampf gegen Steuervermeidung.

    Brüssel will Steuerschlupflöcher schließen

    Dies war nicht immer so. Ausgerechnet unter dem heutigen EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker, der früher Premierminister und Finanzminister Luxemburgs war, waren die umstrittenen Regeln eingeführt worden. Und die EU-Kommission hat sich auch erst so richtig dem Kampf gegen Steuervermeidung verschrieben, seit mit den „LuxLeaks“-Veröffentlichungen 2014 zahlreiche zwielichtige Geschäfte ans Tageslicht kamen. Seither geht sie vor allem gegen US-Konzerne vor – aber nicht nur.

    So wurde 2015 Fiat belangt; er soll Steuervorteile in Luxemburg und in den Niederlanden genutzt haben. Beide Länder sollen auch dem US-Konzern Starbucks selektive Steuervorteile gewährt haben. Das Problem seien nicht die niedrigen Steuersätze, so Vestager. Das Problem sei einzig und allein, dass Luxemburg Amazon Rabatte gewährt habe, die andere Unternehmen nicht bekamen.

    Allerdings arbeitet die Brüsseler Behörde auch daran, die Steuerschlupflöcher zu schließen und die Steuersätze zu harmonisieren. So sollen die umstrittenen Vorbescheide, die in Luxemburg immer wieder für Ärger sorgen, transparenter werden. Im Januar traten bereits neue EU-Bestimmungen zum Austausch der Vorbescheide in Kraft. Die EU-Kommission setzt sich zudem für eine gemeinsame Bemessungsgrundlage bei der Körperschaftssteuer ein.