Berlin. Vor einem Jahr verpflichtete der Gesetzgeber die Banken dazu, wechselwilligen Kunden zu helfen. Sie haften für Datenfehler und Fristverstöße.

Wie viel Gebühren Banken und Sparkassen für die Führung eines Girokontos verlangen, ist sehr unterschiedlich. Stiftung Warentest hat in einer Untersuchung im Juli festgestellt: Nur 23 von 245 Kontomodellen bei 110 Geldinstituten waren ohne Wenn und Aber kostenlos. Wer mehr als 60 Euro pro Jahr bezahle, sollte über einen Wechsel nachdenken, raten die Verbraucherschützer. Eine Wechselanleitung in fünf Schritten.

1. Der Vergleich

Vor genau einem Jahr ist das sogenannte Zahlungskontengesetz in Kraft getreten. Die Institute sind seitdem verpflichtet, ihren Kunden einen Service anzubieten, der den Girokontenwechsel vereinfachen und beschleunigen soll. Ob das Konto bei einer Filialbank oder als reines Online-Konto geführt wird, ist dabei egal. Die Verbraucher zahlen für den Service nur, wenn dies explizit vereinbart worden ist.

Wie viel die Kunden für ihr Girokonto bezahlen, können sie mit einem Blick auf ihre Kontoauszüge feststellen. Hier werden die Gebühren alle drei Monate aufgeführt. Anschließend sollten Kunden definieren, welche Leistungen sie brauchen. Womöglich bietet sich auch ein Wechsel des Kontomodells bei der eigenen Bank an. „Fragen Sie, ob etwa die Nutzung von Selbstbedienungsterminals oder von Online-Banking zur Ersparnis beitragen kann“, rät Stiftung Warentest.

2. Wechselservice starten

Vor einem möglichen Wechsel sollten Kunden die Bedingungen des ausgewählten Kontomodells prüfen. Dann gilt es, einen Kontoeröffnungsantrag auszufüllen und das neue Geldinstitut zur Wechselhilfe zu ermächtigen. Das sollte sowohl online am Computer als auch in der Filiale funktionieren.

„Die neue Bank fordert innerhalb von zwei Geschäftstagen bei der alten Bank eine Liste der bestehenden Daueraufträge und der vorhandenen Informationen zu erteilten Lastschriftmandaten an. Ebenfalls angefordert werden alle Informationen über eingehende Überweisungen und Lastschriften aus den vergangenen 13 Monaten“, erklärt Thomas Mai, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bremen. Eine Übersicht aller Buchungen – sortiert nach Lastschriften, Daueraufträgen und Geldeingängen – geht auch an den wechselnden Kunden“, so Stiftung Warentest.

Die alte Bank muss laut Gesetz innerhalb von fünf Geschäftstagen alle angeforderten Informationen liefern. Zugleich darf sie Daueraufträge nicht mehr ausführen und Lastschriften nicht mehr akzeptieren. Das Konto wird zu einem vom Kunden gewünschten Termin geschlossen, Restguthaben wird aufs neue Konto überwiesen. Die neue Bank muss alle vom Kunden gewünschten Daueraufträge neu einrichten.

3. Auswählen und informieren

Die neue Bank informiert auch Einzahler und Abbucher wie Arbeitgeber oder Energielieferanten schriftlich über die neue Kontoverbindung. Anhand der von der neuen Bank zur Verfügung gestellten Liste (siehe dazu Schritt 2) können die Kunden bestimmen, wen das Institut über den Kontowechsel informieren soll. Fehlen der Bank Adressdaten, muss sie diese bei dem neuen Kunden anfordern.

4. Probleme einkalkulieren

Beim Kontoumzug sollten Kunden kleinere Probleme mit einplanen. „Lassen Sie das alte und neue Konto einige Zeit parallel laufen“, rät Thomas Mai. „Schließen Sie das alte Konto erst, wenn Sie von allen Zahlungspartnern die Bestätigung haben, dass sie ihre neue Kontoverbindung akzeptieren. So lange sollte auf beiden Girokonten noch Guthaben sein, damit mögliche Abbuchungen nicht platzen“, empfiehlt Stiftung Warentest. Die Experten des Online-Verbraucherportals „Finanztip“ raten, das Konto besser nicht am Monatsende zu wechseln. „Dann kann es passieren, dass zum Beispiel die Miete doppelt abgebucht wird.“

5. Kontrolle und Nachjustierung

Auf dem neuen Konto sollten am Anfang die Buchungen kontrolliert werden. Machen die Banken bei der Übertragung der Daten Fehler oder verstoßen sie gegen Fristen, haften sie für mögliche Schäden – etwa für Mahngebühren, die durch verspätete Zahlungen entstehen. Bei Zahlungen an Anbieter wie Amazon, PayPal oder iTunes müssen Kunden selbst nachsteuern und ihre neuen Kontodaten in ihren Kundenkonten hinterlegen.