Berlin. Drohende Pleiten sorgen bei Sparern für Verunsicherung. Wie Anlagen bei deutschen und ausländischen Bank-Instituten geschützt sind.

Der Ernstfall im Bankengewerbe wird immer wieder verschoben. Zuletzt in Italien. Dort wackeln die Geldinstitute fast im Wochentakt. Doch die Pleite eines Instituts wurde bislang durch Milliardenspritzen des Staats verhindert. Deutschlands Banken stehen zwar besser da, doch immer mehr ausländische Institute werben hierzulande um deutsche Spargelder. Wir sprachen mit Experten und beantworten die wichtigsten Fragen zur Einlagensicherung.

• Wie sicher sind die Spareinlagen bei Kreditinstituten?

Zunächst gilt eine gesetzliche Einlagensicherung. Gesichert sind die Rückzahlungen von Spareinlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je Kunde und Bank. Wenn es sich um ein Gemeinschaftskonto handelt, dann sind es 200.000 Euro. „Dies gilt für Spar- und Sichteinlagen wie Girokonten, Guthaben auf Kreditkartenkonten, Tages- und Festgeld und für Sparbriefe“, sagt Hjördis Christiansen von der Verbraucherzentrale Hamburg. Diese Einlagensicherung ist in der Europäischen Union (EU) einheitlich geregelt. Jedes Mitgliedsland der EU hat sich verpflichtet, diesen Standard einzuhalten.

• Wer zahlt das Geld für die Einlagensicherung?

In jedem EU-Land müssen bis zum Jahr 2024 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen in einem Sicherungstopf angespart werden. Dazu müssen die Banken jährliche Abgaben leisten.

• Wie sind Beträge von mehr als 100.000 Euro geschützt?

Die meisten Banken sind Mitglied in zusätzlichen Sicherungseinrichtungen. Bei den privaten Banken ist das der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Er verspricht, dass pro Kunde 20 Prozent des haftenden Eigenkapitals abgesichert sind. „Das sind mindestens eine Million Euro, da das Mindesteigenkapital bei fünf Millionen Euro liegt“, sagt Thomas Schlüter vom Bankenverband. In der Praxis liegen die Beträge noch viel höher. So sind es bei der Postbank pro Kunde 1,24 Milliarden Euro, bei der ING DiBa 1,1 Milliarden Euro und bei der Deutschen Bank 500 Millionen Euro.

• Wie realistisch sind so hohe Entschädigungsversprechen?

Die Reformen dieser Einlagensicherung zeigen, dass das Sicherungsniveau schrittweise abgeschmolzen wird und es künftig weitgehend nur noch für Privatkunden gilt. Ab dem Jahr 2025 werden es nur noch 8,75 Prozent des haftenden Eigenkapitals sein. „Da die Banken ihr Eigenkapital erhöht haben, ist dieser Schritt nur folgerichtig“, sagt Schlüter. „Für die ING DiBa bedeutet das, dass der Haftungsbetrag nach heutigem Stand ab dem Jahr 2025 auf eine Summe von 456 Millionen Euro je Kunde sinken würde“, sagt Bankensprecher Alexander Baumgart.

Anders sieht es bei öffentlichen Institutionen aus. So können von Oktober 2017 an Kommunen, Länder und der Bund nicht mehr auf diese freiwillige Einlagensicherung setzen. Ihre Einlagen bei privaten Banken sind dann nicht mehr geschützt. Das sei nur folgerichtig, denn von der gesetzlichen Einlagensicherung seien diese Einrichtungen auch nicht geschützt, sagt Schlüter. „Wir wollen damit die Finanzkraft des Einlagensicherungsfonds für jene Kunden stärken, die tatsächlich Schutz bedürfen.“ Ab 2020 müssen sich dann Unternehmen darauf einstellen, dass Einlagen mit einer Laufzeit von mehr als 18 Monaten vom Schutz ausgenommen sind. Es gilt aber ein Bestandsschutz für Einlagen, die vor dem Stichtag vereinbart wurden.

• Welche Sicherheit bieten Sparkassen und Genossenschaftsbanken?

Sparkassen unterliegen der Institutssicherung der Sparkassen Finanzgruppe. Dieser Schutz geht ebenfalls weit über den gesetzlichen Rahmen von 100.000 Euro hinaus. Bei dieser Institutssicherung ist die Insolvenz einer Sparkasse ausgeschlossen. „Die Institutssicherung greift bereits, lange bevor es zur Insolvenz eines Instituts kommen kann, und sorgt dafür, dass es in schwierigen Situationen gestützt oder aufgefangen wird“, sagt Stefan Marotzke, Sprecher des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV). Dadurch würden die Geschäftsbeziehungen zu den Kunden wie vertraglich vereinbart fortgeführt und ein Entschädigungsfall trete erst gar nicht ein.

Auch die Genossenschaftsbanken versprechen einen umfassenden, unbegrenzten Schutz der Kundeneinlagen, indem drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den Instituten abwendet werden. Die Sicherungssysteme der Genossenschaftsbanken und Sparkassen sind als gesetzliche Einlagensicherung anerkannt.

• Was passiert mit Aktien, Investmentfonds oder Anleihen?

Diese Wertpapiere werden von den Banken nur verwahrt. Von einer Insolvenz sind sie nicht betroffen. Der Kunde kann sie jederzeit auf ein anderes Kreditinstitut übertragen. Anders sieht es aus, wenn die Anleihe von der insolventen Bank herausgegeben wurde. Dann ist das Geld wahrscheinlich weitgehend verloren. Zertifikate sind dem Prinzip nach nichts anderes als Anleihen.

• Ausländische Banken bieten oft höhere Zinsen. Wie sicher sind diese?

Spareinlagen sind europaweit nicht gleichermaßen geschützt wie in Deutschland. „Deutsche Verbraucher legen sehr viel Wert auf absolute Sicherheit einer Zinsanlage“, sagt Uwe Döhler, Projektleiter Geldanlage bei der Stiftung Warentest. „Trotz Fortschritten bei der Harmonisierung hin zu einer Bankenunion gibt es bisher keine gemeinsame Einlagensicherung in der EU.“ Über Internetportale wie Weltsparen oder Savedo werden dennoch zahlreiche Angebote ausländischer Banken vermittelt. Während es für eine zweijährige Festgeldanlage bei deutschen Banken im Schnitt 0,21 Prozent Zinsen gibt, sind mit einer vergleichbaren Anlage bei ausländischen Banken aus Portugal, Italien oder Kroatien Zinsen von bis zu 1,40 Prozent zu erreichen.

• Warum empfehlen Verbraucherschützer Anlagen im Ausland nur eingeschränkt?

Bei Anlagen in der EU spielt die Qualität der Einlagensicherung des jeweiligen Landes eine herausragende Rolle. Denn im Insolvenzfall gehe es um die Frage, ob und wie schnell es einer nationalen Einlagensicherung und der dahinterstehenden Volkswirtschaft gelingen kann, alle Anleger zu entschädigen, sagt Döhler. „Deshalb empfehlen wir nur Anlagen von Banken aus Ländern mit Topratings.“ In der Sprache der Ratingagenturen wie Standard & Poor’s heißt das AAA oder AA. Ein solches Rating erreichen Länder wie Italien (BBB-), Portugal (BB+) oder Kroatien (BB) nicht. Die Stiftung Warentest führt eine Liste mit mehr als zwei Dutzend Banken, von deren Tages- und Festgeldangeboten sie abrät. „Am Kapitalmarkt bekommt man nichts geschenkt“, sagt Hans Peter Burghof, BWL-Professor an der Universität Hohenheim. „Wenn die Zinsen so viel höher sind, dann liegt das am höheren Risiko.“

Die Vermittlungsplattform Weltsparen verweist dagegen darauf, dass ihre Banken im Schnitt – gemessen an der Eigenkapitalquote und der Eigenkapitalrendite – besser dastehen als deutsche Institute. So liege die Eigenkapitalquote bei deutschen Kreditbanken bei 4,8 Prozent und bei den ausländischen Partnerbanken bei 6,1 Prozent.

• Aus welchen Ländern gelten Sparangebote als sicherer?

Neben Deutschland nennt die Stiftung Warentest sechs weitere Länder, die ihre strengen Ratingkriterien erfüllen. Dazu zählen Frankreich, Großbritannien, Luxemburg, Niederlande, Österreich und Schweden. Bei schwedischen, britischen oder französischen Festzinsangeboten reichen die Konditionen für eine zweijährige Anlage von 1,20 bis 1,28 Prozent. Aber in Großbritannien reicht die gesetzliche Einlagensicherung nur bis 75.000 Pfund, was umgerechnet etwa 85.000 Euro entspricht. Der tatsächlich abgesicherte Betrag hängt also vom Wechselkurs ab.