Brüssel. Google soll wegen Missbrauch seiner Marktmacht etwa eine Milliarde Euro Bußgeld zahlen. Es ist nicht der einzige Streit mit der EU.

  • Die EU will Google offenbar mit einem Rekordbußgeld bestrafen
  • Dem Konzern wird Missbrauch seiner Macht im Werbegeschäft vorgeworfen
  • Google soll so den Verbrauchern geschadet haben

Im jahrelangen Wettbewerbsverfahren um Googles Shopping-Suche schlägt die EU-Kommission offenbar einen harten Kurs ein. Brüssel will Google nach Medienberichten wegen des Missbrauchs seiner Marktmacht im Werbegeschäft mit einem milliardenschweren Rekordbußgeld bestrafen.

Der Betrag dürfte über dem bisherigen Höchstwert von 1,06 Milliarden Euro liegen, mit dem 2009 der Chipkonzern Intel für den Missbrauch einer marktbeherrschenden Position belegt worden war, berichten die „Financial Times“ und das „Wall Street Journal“. Die Entscheidung solle in den kommenden Wochen bekannt gegeben werden, hieß es unter Berufung auf informierte Personen. Die Kommission kommentierte die Medienberichte nicht.

EU-Kommission hat Googles Kerngeschäft im Visier

Im konkreten Fall geht es um die Preisvergleichs-Plattform Google Shopping. Die Kommission wirft dem US-Konzern nach Beschwerden von Wettbewerbern vor, eigene Dienste zu bevorzugen und damit Konkurrenten wie Preissuchmaschinen zu benachteiligen. Die Kommission hatte ihre Ermittlungen dazu im Juli 2016 ausgeweitet. „Wir glauben, dass das Vorgehen von Google den Verbrauchern geschadet hat, weil sie die Suchergebnisse angezeigt bekommen, die Google ihnen zeigen will, und nicht unbedingt diejenigen, die relevanter sind“, sagte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager damals. Google kontert, die Argumentation der Brüsseler Behörde sei faktisch, rechtlich und wirtschaftlich falsch. Unter anderem berücksichtige die Kommission nicht die Rolle des weltgrößten Online-Händlers Amazon.

Die Höhe der Strafe in Wettbewerbsverfahren ist auf zehn Prozent vom Jahresumsatz beschränkt. Die Google-Mutter Alphabet erlöste 2016 rund 90 Milliarden Dollar – die Suchmaschinen-Tochter Google trug den Löwenanteil dazu bei. Den Ausschlag für die Berechnung der Strafe muss der Umsatz mit der Shopping-Suche in den Jahren mit festgestellten Verstößen geben. Einen nachhaltigeren Effekt als eine Strafe können jedoch Auflagen der Kommission für das Geschäftsmodell haben. Zudem könnte sie mit ihrer Entscheidung die Tür für Schadenersatzklagen von Wettbewerbern öffnen. Beobachter gehen davon aus, dass Google die Entscheidung der Kommission vor Gericht anfechten wird. Damit dürften bis zur endgültigen Klärung noch weitere Jahre vergehen: Mit der Intel-Strafe von 2009 beschäftigt sich der Europäische Gerichtshof immer noch.

Drei Verfahren laufen gegen Google

In der Shopping-Suche von Google werden prominent die von Händlern beim Internet-Konzern platzierten ausführlichen Anzeigen mit Fotos, Preisen und Links präsentiert. Das betrachten EU-Kommission und einige Preissuchmaschinen als Bevorzugung eigener Dienste. Der vorherige Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia hatte mehrere Anläufe für eine Einigung gemacht, doch Googles Vorschläge waren von der Kommission schließlich als unzureichend abgewiesen worden.

Das Verfahren ist eines von drei, in denen die Kommission Google vorwirft, den Wettbewerb zu verzerren. In einem weiteren geht es um das führende Smartphone-System Android. Im Sommer nahm die Kommission erstmals auch das Google-Kerngeschäft mit Suchmaschinen-Werbung ins Visier. Dabei geht es um den Teildienst „AdSense for Search“, bei dem andere Websites Google-Suchmasken einbinden können. Vestager sorgte im vergangenen Jahr bereits unter anderem mit ihrer der Forderung, Irland müsse bei Apple eine Steuernachzahlung von mindestens 13 Milliarden Euro einholen, für Aufsehen.