Luxemburg. Vegane Ernährung liegt im Trend. Immer mehr Ersatzprodukte kommen auf den Markt. Genauso heißen wie die Vorlage dürfen sie aber nicht.

Vegane Produkte dürfen nicht unter Namen wie „Pflanzenkäse“ oder „Tofubutter“ verkauft werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Mittwoch entschieden. Das gelte auch, wenn die Produkte durch klarstellende oder beschreibende Begriffe ergänzt würden.

Bezeichnungen wie Milch, Butter, Rahm, Käse oder Joghurt seien in der EU Produkten tierischen Ursprungs vorbehalten. Auch durch Zusatzbegriffe könne eine Verwechslung durch den Verbraucher nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Ausnahmen gibt es in den EU-Regeln nur für wenige pflanzliche Produkte aus Frankreich und Großbritannien.

Schmidt: Vegane Currywurst verwirrt Verbraucher

Die Luxemburger Richter gaben damit einer Klage gegen das deutsche Unternehmen TofuTown Recht, das Produkte wie „Tofubutter“, „Pflanzenkäse“ oder „Veggie-Cheese“ anbietet. Der Verband Sozialer Wettbewerb hatte TofuTown vor dem Landgericht Trier auf Unterlassung verklagt, das wiederum den Fall nach Luxemburg zum EuGH verwies.(Az: C-422/16)

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) hatte Ende 2016 Bezeichnungen wie „vegane Currywurst“ den Kampf angesagt, weil solche Begriffe nach seiner Einschätzung die Verbraucher verunsicherten. (dpa/rtr)